
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
12. Januar 2015
Änderung Aufstieg in den höheren Dienst
Sehr geehrter Herr Pesch,
der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ist ab dem 1.1.2016 nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies kann bei Besetzungen von Führungspositionen zu großen Problemen führen.
Der Erfahrungsaufstieg wird durch den qualifizierungsgebundenen Aufstieg ersetzt. Geeignete Bewerber aus dem gehobenen Dienst müssen sich in Zukunft einer Art Prüfung unterziehen, die dann extern die Befähigung zum Aufstieg bestätigt. Ohne dieses Zertifikat können sich geeignete Bewerber künftig auf solche Stellen nicht mehr bewerben, es sei denn, sie sind zu einem Masterstudium zugelassen. Bis zum 31.12.2015 gilt folgende Übergangsregelung: Gemäß § 75 Laufbahnverordnung können Beamtinnen und Beamte,die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Leistungen für den höheren Dienst geeignet erscheinen, bis zum 31.12.2015 aufsteigen, wenn ihnen mindestens seit dem 10.02.2013 ein Amt der Besoldungsgruppe A12 oder höher verliehen ist und ein besonderes dienstliches Interesse vorliegt.
Wie beurteilen Sie die Änderung der Laufbahnverordnung und welche Entscheidungen müssen noch in diesem Jahr getroffen werden, um geeigneten Bewerbern aus dem gehobenen Dienst den Aufstieg nach der Übergangsregelung zu ermöglichen. Die Bürger-Union sagt schon jetzt zu, Sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende