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Beschilderung im Lintorfer Norden II

duisburger meisenweg 281113 Ordnungsamt der Stadt Ratingen
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40878 Ratingen
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cc: buero.buergermeister@ratingen.de 
28. November 2013

Beschilderung im Lintorfer Norden II

Sehr geehrte Damen und Herren,
befährt man vom Kreisverkehr Bissigheimer Straße / Brandsheide aus den Breitscheider Weg in Richtung „Am Löken“, weist dort das Vorschriftszeichen nach § 41 StVO Zeichen 274.1 auf den Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30km/h hin. Auch von der Straße „Am Löken“ kommend und in Richtung  Bissigheimer Straße / Brandsheide fahrend, weist dieses Zeichen auf die „30er Zone“ hin. Dort wo diese Zonen auf dem Breitscheider Weg jeweils beginnen, enden sie auch mit dem Vorschriftszeichen 274.2.
Befährt  man die Duisburger Straße vom Konrad-Adenauer-Platz aus in Richtung Norden, so wird dort durch mehrere Vorschriftzeichen nach § 41 StVO Zeichen 274 die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend bis zum Meisenweg auf Tempo 30 begrenzt. Hinter dem Meisenweg ist das Vorschriftszeichen 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h) angebracht, obwohl dies nicht notwendig wäre, da nach der Einmündung des Meisenweges kein neues Vorschriftszeichen 274 die Geschwindigkeit auf 30km/h begrenzt. In entgegengesetzter südlicher Richtung gilt diese Tempo 30 Regelung vom Meisenweg bis zum KAP.

Diese Beschilderung führt zu folgendem Sachverhalt:
-Fährt man nun vom KAP kommend in der Duisburger Straße Richtung Norden über die Einmündung Meisenweg hinweg, so greift hier keine weitere Beschränkung und man kann die innerorts zulässige Geschwindigkeit von 50km/h fahren. Dies gilt auch dann, wenn man an der Kreuzung des Breitscheider Weges in diesen nach rechts in Richtung „Am Löken“ oder auch nach links in Richtung Bissigheimer Straße / Brandsheide einbiegt.

Das bedeutet, dass Fahrzeuge aus Richtung KAP kommend ab dem Meisenweg und in der „30er Zone“ des Breitscheider Weges mit 50km/h fahren dürfen, die Fahrzeuge die aus anderen Richtungen kommen, jedoch nur 30km/h.
-Biegen Verkehrsteilnehmer aber, gleich aus welcher Richtung kommend, vom Breitscheider Weg in die Duisburger Straße in Richtung KAP ein, so gilt für diese bis zum Meisenweg auch die „30er Zone“ da diese hier nicht durch das Vorschriftszeichen 274.2 beendet wird.

Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer dieses Streckenstück der Duisburger Straße vom Breitscheider Weg bis zum Meisenweg nur mit Tempo 30 befahren dürfen, der entgegengesetzt in Richtung Breitscheider Weg fahrende Verkehrsteilnehmer jedoch mit Tempo 50.
Da regelmäßig auf dem Breitscheider Weg zwischen der Duisburger Straße und „Am Löken“ Radarkontrollen in beide Richtungen stattfinden, fragen wir uns sicherlich zu Recht, wie viele Verkehrsteilnehmer aufgrund der unzureichenden Beschilderung bereits unrechtmäßig zur Kasse gebeten wurden.
Wir bitten um kurzfristige Prüfung und eine der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Ausschilderung. Für Rückfragen oder auch eine Ortsbesichtigung steht Ihnen der Unterzeichner auch hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Czoske
Mitglied im BezA Lintorf/Breitscheid




© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 28. November 2013 14:27 Dc

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