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Einsatz Kehrmaschine auf der Speestraße in Lintorf

speestrasse ia Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstrasse 2-6

40878 Ratingen


15. April 2013

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 12. Oktober 2011 wurde Ihre Verwaltung durch ein Anschreiben eines Anwohners auf die Proble­matik der Kehrmaschinenreinigung auf der „oberen“ Speestraße im Ortsteil Lintorf aufmerksam ge­macht. Insbesondere im etwa 300 Meter langen Straßenabschnitt ab der Einmündung „Am Speckkamp“ bis zur Einmündung „Am Potekamp“, aber teilweise auch bis zum Kreisverkehr „Rehecke“, hat die mittwochs immer gegen 08.30 Uhr kehrende Maschine keine Chance die beiden Fahrbahnränder zu säubern, da diese um diese Uhrzeit stets zu 90 % (außer in den Einfahrten zu den Häusern, bzw. in dem kurzen Stück „Halteverbot“ an der Bushaltestelle) zugeparkt sind.

In der Antwort Ihres Fachamtes an den Beschwerdeführer vom 24. Oktober 2011 wurde ausgeführt, dass:

- die Fahrbahnen in der Stadt Ratingen nach einem festen Plan gereinigt werden,
- dieser nach logistischen Gesichtspunkten zusammengestellt wurde,
- es von daher nicht möglich sei, die Reinigung des angesprochenen Bereiches zeitlich vorzuverlegen.

Zudem wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass

- ihm bestimmt bekannt sei, dass in vielen Straßenzügen die Problematik vorherrscht, dass par­kende Fahrzeuge die Reinigung der Straßenrinne durch die Kehrmaschine behindern bzw. un­möglich machen
- es hierzu inzwischen sogar einige Gerichtsurteile gäbe und der Inhalt des Tenors im Grunde immer gleich sei:

„... Es ist zwar nicht zu verkennen, dass die Straße an den Stellen, an welchen Fahrzeuge ge­parkt werden, nicht gereinigt werden kann. Dies ist jedoch unerheblich. Denn zum einen hält sich die Benutzung der Straße durch parkende Fahrzeuge im Rahmen des üblichen Straßen­gebrauchs und muss von daher auch von der Straßenreinigung hingenommen werden, zum an­deren bedecken die parkenden Fahrzeuge nur einen relativ geringen Teil der Straßenfläche. Schließlich ist die städtische Straßenreinigungsanstalt nicht verpflichtet, die Straße in perfekter Weise zu reinigen, sondern lediglich auf diejenige Art und Weise, welche nach allgemeiner Le­benserfahrung möglich und zumutbar ist. Dies ergibt sich zwanglos alleine schon aus der Über­legung, dass eine perfekte Straßenreinigung – z.B. durch Handreinigung unter jedem parkenden Fahrzeug – die Kosten der Straßenreinigung beträchtlich in die Höhe treiben und damit die Stra­ßenreinigungsgebührenpflichtigen zusätzlich belasten würde. ...“

Zusätzlich merkt Ihr Amt kurioserweise noch an, dass

- trotz der parkenden KFZ, ein Großteil der Fahrbahn der Straße „Am Löken“ problemlos ge­reinigt werden kann und auch wird…

Leider blieb nun die weitere Anfrage des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2011 bis heute unbeant­wortet. Er wies Ihr Amt u.a. darauf hin, dass nicht die Straße "Am Löken", sondern der o.a. bereits aus­führlich beschriebene Teil der "Speestraße", nicht ordnungsgemäß gereinigt würde.

Auch 18 Monate nach der Beschwerde des Bürgers hat sich an der Situation vor Ort leider nichts ver­ändert. Die Lintorfer Speestraße ist im benannten Bereich nach wie vor tagsüber eine ausgesprochene "Parkstraße". Hier sind während der Geschäftszeiten, besonders durch die beiden Ärztehäuser an der Ecke Löken/Speestraße, beide Seiten stets zugeparkt.

Die Argumente aus dem von Ihrem Amt zitierten Gerichtsurteilen können wir nicht nachvollziehen, denn durch das beidseitige Parken ist in der Mitte nur noch ein Fahrstreifen frei (siehe beigefügte Fo­tos). Ungeachtet dessen, dass hierdurch die Kehrmaschine nicht die Rinnen reinigen kann, führt dies zudem tagtäglich permanent immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und zu unzähligen Verkehrsunfällen, die bis dato zum Glück meist glimpflich ausgegangen sind. Da u.a. auch Busse und LKWs in diesem Bereich fahren, kommt der Verkehr hier zeitweise sogar zum Erliegen und nur mit Rangieren und Zurücksetzen einzelner Verkehrsteilnehmer wieder in Fluss.

Die "logistischen Gesichtspunkte" bei der Planung der Straßenreini­gung können nach unserem Verständnis keinen höheren Stellenwert haben als die Bedürfnisse der für die Straßenreinigung zahlenden Bür­ger.

Da einer Ihrer Mitarbeiter bei einer weiteren telefonisch vorgetragenen Beschwerde in der letzten Wo­che nicht gerade freundlich mit dem Beschwerdeführer umging, er vielmehr – so sein Eindruck - „abgekanzelt“ wurde, bitten wir nunmehr Sie darum, die Vorgehensweise und Planung Ihres Amtes in dieser Angelegenheit zu überdenken. Wäre es nicht doch möglich, zu der früheren Regelung zu­rückkehren, bei der die Straße bevor sie zugeparkt wird, in den frühen Morgenstunden gereinigt wurde?

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Czoske
Mitglied im BezA4


© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 15. April 2013 19:07 Dc

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