» home

Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger für das Oberflächenwasser

dsc_0176Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen

31.07.13

Anfrage zur Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger für das
Oberflächenwasser
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 24.7.2013 (Az.: 9 A 1290 und 1291/12) die bisherige gleichlautende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Ge­bührenpflicht der Straßenbaulastträger hinsichtlich der Oberflächenentwässerung bes­tätigt. Damit wurde u. a. auch abschließend geregelt, dass bestehende Vereinbarungen mit dem Kreis, dem Land sowie dem Bund über eine kostenfreie Straßenoberflächen­entwässerung nichtig sind. Sollte eine Kommune mit diesen Straßenbaulastträgern der­artige Vereinbarungen getroffen haben, sind diese alsogegenstandslos. 
Sofern aufgrund einer Vereinbarung zu einer Gebührenbefreiung ein einmaliger Pau­schalbetrag gezahlt wurde, darf dieser mit den künftig zu zahlenden Entwässerungsge­bühren verrechnet werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

- Gibt es eine Vereinbarung mit den anderen Straßenbaulastträgern zur Gebührenbe­freiung von den Entwässerungsgebühren für die auf dem Gebiet der Stadt liegenden Kreis-, Land- und Bundesstraßen?

- Wenn ja, sind aufgrund der Vereinbarung Zahlungen an die Stadt erfolgt. In welcher Höhe?

- Mit welchen jährlichen Einnahmen rechnet die Stadt bei der aufgrund des Urteils vor­zunehmenden Gebührenveranlagungen?

- Wann und zu welchem (rückwirkenden) Datum werden diese Veranlagungen durch­geführt?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben                  Angela Diehl
Fraktionsvors.                                   1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 1. August 2013 15:48 Dc

Unser BM Kandidat stellt sich, seine Ziele + Visionen auf seiner HP vor...

vogt homepageMöchten Sie unseren Bürgermeister-Kandidaten Rainer Vogt sowie seine Ziele und Visionen für unsere Stadt Ratingen kennen lernen? Schauen Sie doch auf seiner neuen HomePage vorbei und klicken hier

Das Wahlprogramm 2025 ist online...

wahlprogramm 1. seiteDas Wahlprogramm 2025 - 2030 finden Sie hier
000 4 flyer zur wahl gehen
bu logo 2025
Geschäftsstelle der Wählergemeinschaft:
Robert Ellenbeck - Vorsitzender der Bürger-Union
An der Hasper 21 - 40883 Ratingen
Telefon  02102. 1026152
info@buerger-union-ratingen.de

Unsere Bankverbindung finden Sie hier

Geschäftsstelle der Fraktion
Anja Nell - Leiterin der Fraktionsgeschäftsstelle
Minoritenstrasse 2-6 - 40878 Ratingen
Rathaus - 1. OG Raum 1.52
Telefon  02102. 5501250
Mobil      0172.5171426
fraktion@buerger-union-ratingen.de

Öffnungszeiten:
Mo/Mi/Do von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di von 12:00 bis 18:00 Uhr

Das Ratsinformationssystem
der Stadt Ratingen finden Sie  hier

Den Online-Mängelmelder
der Stadt Ratingen finden Sie hier

Navigation / Inhalt von A bis Z 
klicken Sie 
hier

Ihre Bürger-Union finden Sie auch auf
 FACEBOOK 
und auf 
© 2025 Bürger-Union Ratingen, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert