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Haushalt 2013: Kommunaler Versorgungsfond

euronen 1 Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
 
24.01.2013

Haushaltsberatungen 2013
Tagesordnungspunkt für die Haupt- und Finanzausschusssitzung (07.03.13) und den Rat (21.03.13)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,

wir bitten um Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sit­zung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03.13 und des Rates am 21.03.13:

Einlage der Stadt Ratingen im Kommunalen Versorgungsfonds.
 
Aufgrund des Versorgungsfondsgesetzes 1999 mussten die Kommunen in den damals neu gegründeten Versorgungsfonds jährlich steigende Zahlungen zur Ansammlung ei­nes Kapitalstocks für die Beamtenversorgung an diesen Fonds zahlen. Das Versor­gungsfondgesetz wurde aufgrund der NKF-Einführung aufgehoben.

Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu § 90 Gemeindeordnung verwiesen, in welcher es heißt:

„Die bislang aufgrund des Versorgungsfondsgesetz (EFoG) vom 20. 4. 1999 (GV. NRW. S. 174, geändert am 8. 7. 2003, GV. NRW. S. 420) bestehende Pflicht der Ge­meinden, zur Sicherung ihrer Versorgungsaufwendungen eine Sonderrücklage zu bil­den ist mit der Einführung des NKF entfallen (vgl. Art. 10 NKFG vom 16. 11. 2004, (GV. NRW. S. 644). Die Pensionslasten werden nunmehr als Rückstellungen unmittelbar auf der Passivseite der Bilanz abgebildet (vgl. Erl. 2.1 zu § 88)“.

Durch das NKF erfolgt somit die Vorsorge für spätere Pensionszahlungen an die Be­amten nicht mehr durch geldliche Einzahlungen zur Ansammlung eines Kapitalstocks, sondern lediglich durch eine nur buchmäßige Darstellung in der Bilanz sowie im Ergeb­nisplan des jährlichen Haushalts. Gelder fließen nicht.

Einzahlungen zur Sicherstellung der künftigen Versorgungszahlungen an Beamte erfol­gen mit der NKF-Einführung nicht mehr, die in den Jahren ab 1999 in den Fonds einge­zahlten Beiträge der Stadt ruhen seitdem dort.

Laut Eröffnungsbilanz hält die Stadt an diesem Fonds Anteile. Bis zum 31.12.2011 betrug der Wert dieser Anteile 1.690.314,53 €. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt Ratingen aus diesem für seine ursprüngliche Aufgabe vorgesehenen Fonds ausscheiden kann, um die bisher dort ruhenden Mittel zu erlösen und dem Haushalt 2013 zuzuführen. Wenngleich die Auflösung zu keinem höheren Ertrag führt, dienen die Mittel aber zur Liquiditätsverstärkung und verringern die Aufnahme von Kas­senkrediten.

Die Verwaltung wird gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und die derzeitige Höhe des städtischen/gemeindlichen Anteils mitzuteilen.
 
Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Gro­eben            Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                    1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 24. Januar 2013 20:00 Dc
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