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Kostenausgleichsregelung mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz

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Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

14. Februar 2014

Kommunalverfassungbeschwerde wegen des Fehlens einer Kostenausgleichsregelung im Zusammenhang mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,

das Tariftreue- und Vergabegesetz enthält eine Regelung zum Kostenausgleich der Kosten, die im Zuge der Umsetzung entstehen. Die Erhebung und Ermittlung der Kosten soll durch einen geeigneten Sachverständigen erfolgen.

Da die kommunalen Spitzenverbände die Gesprächsergebnisse mit dem Land noch nicht konkretisieren können, hat sich der Märkische Kreis, der Kreis Paderborn und die Stadt Euskirchen zur Unterstützung der drei kommunalen Spitzenverbände entschlossen, wegen des Fehlens einer Kostenausgleichsregelung Klage bei der Kommunalverfassungsbehörde zu erheben.

Wir bitten um Darstellung, wie sich die Mehrkosten auf Grund des Tariftreue- und
Vergabegesetz bei der Stadt Ratingen auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben                   Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                            1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Freitag, 14. Februar 2014 18:02 Dc
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