
Amt für
Kommunale Dienste
der Stadt Ratingen
Sandstr. 25-2740878 Ratingen
03. Oktober 2013
per E-Mail am 03. Oktober 2013
Anfrage
Pflege der Baum-/Grüninseln und der Parkbuchten am Kuckelter Weg in Lintorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der „Satzung der Stadt Ratingen über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) (StraßenreinGSR) in der Fassung vom 21. Dezember 2009“ ist
festgeschrieben, dass in der Straße „Kuckelter Weg“ im Ratinger Ortsteil Lintorf (siehe beigefügten Google-Ausschnitt) der Bürgersteig und auch die Fahrbahn durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke einmal wöchentlich gereinigt werden müssen und auch die Winterwartung den Eigentümern obliegt.
Dies wird durch die Eigentümer auch stets korrekt ausgeführt. Die Fahrbahn undbeidseitig auch die Bürgersteige befinden sich in einem gepflegten Zustand.
Dies trifft, wie Sie auf den beigefügten Fotos erkennen können, auf die Baum- / Grüninseln und die Parkbuchten auf diesem Straßenabschnitt nicht zu. Diese
befinden sich in einem äußerst ungepflegten Zustand.
Angesprochen durch die Anwohner, verneinen die Gartenbauarbeiter, die
regelmäßig die Baum- und Grüninseln im weiteren Verlauf des Kuckelter Weges pflegen, ihre Zuständigkeit. Auch Anfragen zur Zuständigkeit ihn Ihrem Amt wurden mit „Nichtzuständigkeit“ für diesen Straßenabschnitt beschieden.
Wir meinen, dass die Pflege der Baum-/Grüninseln und der Parkbuchten am Kuckelter Weg auch in die Zuständigkeit Ihres Amtes und satzungsbedingt nicht in die der Anwohner fällt. Daher bitten wir Sie, falls unsere Annahme zutrifft, kurzfristig sicher zu stellen, dass die Baum-/ Grüniseln und Parkbuchten dieses Straßenabschnittes in den Pflegeplan einbezogen werden.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Czoske
Mitglied im BezA 4