
Ordnungsamt der Stadt Ratingen
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
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04. Mai 2012
Vorwegweiser am Blyth-Valley-Ring
Sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl auf der Tiefenbroicher Straße, als auch auf dem Blyth-Valley-Ring
standen bis zur Schließung des Bahnüberganges über die Westbahn Vorwegweiser 438, die mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) den Durchgangsverkehr ins reine Wohngebiet der „Tiefenbroicher Siedlung“ untersagten.
Als im Oktober des letzten Jahres die Brücke zur „Tiefenbroicher Siedlung“ ihrer Bestimmung übergeben wurde, war auf dem Blyth-Valley-Ring aus Ratingen kommend in Fahrtrichtung Lintorf ebenso ein „niegelnagelneuer“ Vorwegweiser 438, mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) kurz vor der Auffahrt zur neuen Brücke platziert.
Leider ist dieser neue Vorwegweiser seit geraumer Zeit verschwunden. Dies führt
bei vielen ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern dazu, dass diese, aus Richtung
Ratingen / A52 kommend, die Ansagen und Zeichen ihres Navigationsgerätes falsch deuten und irrtümlich bereits an der Brückenrampe nach rechts in Richtung der „Tiefenbroicher Siedlung“, anstatt erst 200 Meter weiter nach rechts in die Tiefenbroicher Straße abzubiegen.
Da nach Inbetriebnahme der Brücke zudem etliche Verkehrsteilnehmer diese
nutzen, um einen vermeintlichen Zeitvorteil bei der Fahrt in Richtung der
Siedlung am Thunesweg/Sägewerk zu erzielen, anstatt nach einer Ortsdurchfahrt vor den gegebenenfalls geschlossenen Schranken an der Kalkumer Straße stehen zu müssen, kommt es auf dem Soestfeld und dem Verbindungsweg über den Dickelsbach in Richtung Fliedner Krankenhaus immer wieder zu prekären Situationen, da diese Feldwege auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden und zudem für den Begegnungsverkehr nicht geeignet sind.
Da es sich ja bei der Tiefenbroicher Siedlung um ein reines Wohngebiet handelt
und die Feldwege in Richtung Fliedner/Thunesweg/Sägewerk nicht für einen
Durchgangsverkehr ausgelegt sind, bitten wir Sie darum, dass auf dem Blyth-Valley-Ring vor der Brückenrampe in die „Tiefenbroicher Siedlung“, sowohl aus Richtung Ratingen, als auch aus Richtung Lintorf kommend, jeweils ein Vorwegweiser 438, mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei), platziert wird.
Da auch die wenigsten Verkehrsteilnehmer erkennen, dass sie in eine „Tempo 30
Zone“ einfahren, bitten wir Sie um zusätzliche Prüfung, ob die beiden auf der Brückenrampe platzierten Vorschriftzeichen 274.1 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) und 274.2 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) in einer größeren Version und besser erkennbar aufgehangen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Czoske
Mitglied im BezA Lintorf/Breitscheid