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Anforderungen für den Besuch einer außerhalb der EU lebenden Person

visumHerrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen

09. April 2010


Anfrage Ausländeramt


Sehr geehrter Herr Birkenkamp,

aus aktuellem Anlass bitten wir um Mitteilung, ob sich die Anforderungen für den Besuch einer außerhalb der EU lebenden Person zum Nachteil der Antragsteller verändert haben und aus welchem Grund dies der Fall ist. Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.2008 zur Vorlage 281/08 sollte durch die Verlagerung des Ausländeramtes Ratingen zum Kreis-Service-Center Mettmann keine Verschärfung der in Ratingen üblichen Regelungen entstehen, die Vorgehensweise des Kreis-Service-Center Mettmann steht im Widerspruch hierzu.

Die Rechtsunterzeichnende hatte einen indischen Priester nach Ratingen eingeladen
und sich zu diesem Zweck an das Kreis-Service-Center in Mettmann gewandt. In der Vergangenheit reichte dem Ausländeramt in Ratingen die Vorlage eines Einkommensnachweises für die Einschätzung ausreichender Mittel der beantragenden Person aus.

Das Kreis-Service-Center Mettmann fordert nun zusätzlich zum monatlichen Einkommensnachweis die Vorlage

1a) eines Mietvertrages bzw. 1b) Nachweis über Eigentum

im Falle von 1b)
- eines Nachweises der monatlichen Tilgungsleistungen für das Eigentum,
bzw. eines Nachweises über die gesamte Tilgung aller Hypotheken (entweder Grundbuchauszug oder entsprechende Schreiben aller Hypothekenbanken)
- einer Kopie des städtischen Abgabenbescheides

2) einer Kopie der monatlichen Zahlungen an die Stadtwerke

Für eine zeitnahe Stellungnahme wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Diehl                                      Rita Brazda
Fraktionsvorsitzender                         SB SozA


© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 12. April 2010 13:25 dc
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