An den
Planungsdezernenten
Herrn Dr. R.
Netzel
Rathaus
10.11.2008
Betr.: Ihre
schriftliche Beantwortung meiner Anfrage im Bez.Mitte zur
Bebauung Ecke
Brügelmannweg/Hauser Ring
Antrag :
schriftliche Darstellung der Rechtsgrundlage für die o.g.
Baugenehmigung
Sehr geehrter Herr Dr.
Netzel,
Ihre Begründung der
Baugenehmigung kann ich nicht nachvollziehen.
M. E. ist die Rechtsgrundlage dieser Bebauung der § 35
Bundesbauges, wonach sich die Bebauung in die vorhandene Umgebung einpassen
muss.
Die Bauparzelle liegt im Innenbereich der Stadt Ratingen
lt. FL Nutzungsplan, dies ist bekannt.
Daraus kann aber doch m.E. kein Baurecht hergeleitet
werden.
Meine Sorge ist, das Sie nun auch eine neue Baulinie für
zukünftige Bauanfragen befürworten werden.
Die Unantastbarkeit der Sicht auf die bestehenden
Grünfläche und damit auch auf die Wasserburg Haus zum Haus ist in den
Planungsjahren des Marienkrankenhauses entschieden worden. Dies Krankenhaus
konnte nicht an der Grünkante am Hauser Ring gebaut werden, weil diese Fläche
als Erlebnisbereich für die Ratinger/Innen freigehalten werden sollte. Diesem
Anliegen widerspricht die Baugenehmigung.
Sicher wäre dies ein Thema für den Bez. 1 gewesen, dem
doch immer wieder versichert wird, alles was die Stadtansicht angeht, dem Bez.A
zur Beratung
zuzuleiten
Außerdem ist die
Zufahrt , die paar Meter hinter dem Brügelmannweg liegt, aus meiner
Sicht verkehrstechnisch unsicher.
In der Erwartung Ihrer Rückäußerung bin
ich
mit freundlichen Grüßen
Jutta
Besta
Stellv.
Fraktionsvors.