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Baugenehmigung Brügelmannweg/Hauser Ring

Antrag01

An den Planungsdezernenten

Herrn Dr. R. Netzel

Rathaus

10.11.2008

 

Betr.: Ihre schriftliche Beantwortung meiner Anfrage im Bez.Mitte zur Bebauung Ecke

           Brügelmannweg/Hauser Ring

Antrag : schriftliche Darstellung der Rechtsgrundlage für die o.g. Baugenehmigung

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Netzel,

Ihre Begründung der Baugenehmigung kann ich nicht nachvollziehen.

M. E. ist die Rechtsgrundlage dieser Bebauung der § 35 Bundesbauges, wonach sich die Bebauung in die vorhandene Umgebung einpassen muss.

Die Bauparzelle liegt im Innenbereich der Stadt Ratingen lt. FL Nutzungsplan, dies ist bekannt.

Daraus kann aber doch m.E. kein Baurecht hergeleitet werden.

Meine Sorge ist, das Sie nun auch eine neue Baulinie für zukünftige Bauanfragen befürworten werden.

Die Unantastbarkeit der Sicht auf die bestehenden Grünfläche und damit auch auf die Wasserburg Haus zum Haus ist in den Planungsjahren des Marienkrankenhauses entschieden worden. Dies Krankenhaus konnte nicht an der Grünkante am Hauser Ring gebaut werden, weil diese Fläche als Erlebnisbereich für die Ratinger/Innen freigehalten werden sollte. Diesem Anliegen widerspricht die Baugenehmigung.

Sicher wäre dies ein Thema für den Bez. 1 gewesen, dem doch immer wieder versichert wird, alles was die Stadtansicht angeht, dem Bez.A zur  Beratung zuzuleiten

Außerdem ist die  Zufahrt , die paar Meter hinter dem Brügelmannweg liegt, aus meiner Sicht verkehrstechnisch unsicher.

In der Erwartung Ihrer Rückäußerung bin ich

 

mit freundlichen Grüßen

Jutta Besta

Stellv. Fraktionsvors.



© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 10. November 2008 17:00 dc

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