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BezA-West / Lärmschutzwand Maygner Busch

lsw iv 

Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

10. Oktober 2014

Antrag für den Bezirksausschuss West am 28.10.14
hier: Lärmschutzwand  Maygner Busch

Sehr geehrter Herr Pesch,

uns liegt eine gutachterliche Stellungnahme  des Gutachters Hermann Hilderink (Sachverständiger für Lärmschutz an Straßen) vom 26.08.2014 vor. Dieses Gutachten befasst sich mit statischen und baulichen  Mängeln der Lärmschutzwand im Bereich des sog. "Felderhof 1",  die  2007 erbaut wurde.

Der Gutachter führt u.a. aus, dass das Holzbausystem in der gebauten Form nicht zulässig sei, da die horizontal tragenden Gurte nicht in der Lage seien, die anstehende Windlast (Windzone 1) in das Stützensystem zu übertragen. Ferner hält er es für unverantwortlich, dass eine derartige Konstruktion vom einem Holzbauunternehmen hergestellt und eingebaut wird, ohne dass ein Prüfstatiker dies als unzulässig erkennt.  Seines Erachtens sind  die beteiligten und  verantwortlichen Personen und Firmen in die Haftung zu nehmen. Die Konstruktion ist nicht standsicher und darf nach ZTV-Lsw nicht in den Verkehr gebracht werden, so der Gutachter zusammenfassend.

In der Eigentümerversammlung am  25.09.2014 wurde eine Zahlungsverpflichtung  der Eigentümer besprochen.

Wir bitten um Beantwortung nachstehend aufgeführter Fragen: 

  1. Wurde die Wand von der Stadt oder vom Bauträger ausgeschrieben?

  2. Welche Auflagen zur Baugenehmigung wurden gemacht?

  3. Gab oder gibt es einen Standsicherheitsnachweis?

  4. Gibt es eine Prüfstatik der Holzkonstruktion?

  5. Wer hat die Wand abgenommen?

  6. Ist Gefahr in Verzug?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Gro­eben                     Annelie Proboszcz                                
Fraktionsvorsitzender                               Ratsmitglied

 



© www.buerger-union-ratingen.de   Freitag, 10. Oktober 2014 21:11 Dc

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