Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
10. Oktober 2014
Antrag für den Bezirksausschuss West am
28.10.14
hier: Lärmschutzwand Maygner Busch
Sehr geehrter Herr Pesch,
uns liegt eine gutachterliche
Stellungnahme des Gutachters Hermann Hilderink (Sachverständiger für
Lärmschutz an Straßen) vom 26.08.2014 vor. Dieses Gutachten befasst sich mit
statischen und baulichen Mängeln der Lärmschutzwand im Bereich des sog.
"Felderhof 1", die 2007 erbaut wurde.
Der Gutachter führt u.a. aus, dass das
Holzbausystem in der gebauten Form nicht zulässig sei, da die horizontal
tragenden Gurte nicht in der Lage seien, die anstehende Windlast (Windzone 1)
in das Stützensystem zu übertragen. Ferner hält er es für unverantwortlich,
dass eine derartige Konstruktion vom einem Holzbauunternehmen hergestellt und
eingebaut wird, ohne dass ein Prüfstatiker dies als unzulässig erkennt.
Seines Erachtens sind die beteiligten und verantwortlichen Personen
und Firmen in die Haftung zu nehmen. Die Konstruktion ist nicht standsicher und
darf nach ZTV-Lsw nicht in den Verkehr gebracht werden, so der Gutachter
zusammenfassend.
In der Eigentümerversammlung am
25.09.2014 wurde eine Zahlungsverpflichtung der Eigentümer besprochen.
Wir bitten um Beantwortung nachstehend
aufgeführter Fragen:
Wurde die Wand von der Stadt oder vom Bauträger
ausgeschrieben?
Welche Auflagen zur Baugenehmigung wurden gemacht?
Gab oder gibt es einen Standsicherheitsnachweis?
Gibt es eine Prüfstatik der Holzkonstruktion?
Wer hat die Wand abgenommen?
Ist Gefahr in Verzug?
Mit
freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben
Annelie
Proboszcz
Fraktionsvorsitzender
Ratsmitglied