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Dichtheitsprüfung: Info zur geänderten Rechtslage schriftlich an Betroffene

dichtheitspruefung Herrn Bürgermeister 
Harald Birkenkamp
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen

10. Dezember 2013

Ratssitzung 12.12.13 TOP 28 Vorlage 310/2013
Dichtheitsprüfung - Aufhebung der „Satzung der Stadt Ratingen über die Durchführung und Fristen der Dichtheitsprüfung und für die Beseitigung von Schäden an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW“


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,

aufgrund der Informationsvielfalt, sowohl der Landesregierung als auch der Verwaltung, sind die Ratinger Hauseigentümer zu Recht verunsichert, ob bei den vorgesehenen Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen zurzeit Handlungsbedarf besteht und was ggf. zu veranlassen ist. Die Hauseigentümer sollten deshalb über den
voraussichtlichen Ratsbeschluss, die Abwasserbeseitigungssatzung aufzuheben und
deren Folgen unverzüglich unterrichtet werden.

Wir beantragen daher, in Ergänzung des im letzten HAFA gefassten Beschlusses: 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hauseigentümer über die geänderte Rechtslage schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Wir bitten in dem Schreiben die Hauseigentümer auch darüber zu informieren, dass sie sich vor Auftragsvergabe an eine Kanaluntersuchungs- bzw. Sanierungsfirma entweder bei der Verwaltung oder der Handwerkskammer darüber aufklären lassen sollten, ob es sich bei der entsprechenden Firma um ein seriöses Handwerksunternehmen handelt.
Angesichts der Vielzahl der auf dem Markt inzwischen, leider auch betrügerisch
tätigen Unternehmen erscheint ein Hinweis, bei einer Auftragsvergabe Vorsicht
walten zu lassen, geboten.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Diehl                                      Robert Ellenbeck
1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende      Ratsmitglied


© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 11. Dezember 2013 13:10 Dc

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