
PRESSEMITTEILUNG vom 31.08.2020
Bürger-Union fordert Fortsetzung des Kampfes gegen CO-Pipeline
Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klagen mehrerer Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen, mit dem diese die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungs-anlage zum Transport von Kohlenmonoxid (CO) über Ratinger Gebiet zugelassen hatte.
Die Stadt Ratingen hatte die Verfahren eng begleitet. Das OVG Münster hat die Möglichkeit eingeräumt, gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Die Bürger-Union, die in den letzten Jahren an vorderster Front der Gegner der CO-Pipeline stand, fordert, den Kampf gegen die CO-Pipeline fortzusetzen und den Klägern im Revisionsrecht erfahrene Anwälte zur Seite zu stellen.
Rainer Vogt, Bürgermeisterkandidat der Bürger-Union: „Die Kohlenmonoxid-Pipeline stellt eine lebensbedrohende Gefahr für die Ratinger Bürgerinnen und Bürger dar, die weder rechtlich noch wirtschaftlich zu rechtfertigen ist. Da die Stadt Ratingen keine rechtliche Handhabe gegen den Planfeststellungsbeschluss hat, müssen wir alles tun, um die Kläger im weiteren Verfahren zu unterstützen.“