
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
07. Mai 2012
Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen etc. hier: Durchsetzung der Satzung (Vorlage 150/2011)
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
die im Jahre 2011 rechtskräftig gewordene Satzung ist ersichtlich in der Fußgängerzone der Ratinger Innenstadt nicht durchgesetzt worden. Der Fußgängerverkehr wird vielmehr massiv durch Werbereiter und
Verkaufsstände gestört. Der plattierte Bereich kann nicht durchgehend für
Gehbehinderte und Senioren genutzt werden. Wir stellen deshalb den folgenden Antrag, der sich vordringlich auf die gewidmete städtische Fläche bezieht.
Es wird für den Rat der Stadt beantragt:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, vordinglich folgende Vorschriften der o. a. Satzung zu überprüfen und durchzusetzen:
§ 11 Abs. 1,
Abs. 3, 2.-4., Abs. 4, Abs.5, Abs. 10, Abs. 11, Abs. 14.
§ 24 Abs. 1.
§ 29 Abs. 2,
2. – 5.
§ 31 Abs. 1.
2.Sollten die erforderlichen Maßnahmen in einer Frist von 3 Monaten nach Beschlussfassung nicht durchgesetzt sein, wird die Verwaltung beauftragt, für jeden Einzelfall die Hinderungsgründe und das weitere geplante Vorgehen – ggf. in einer Vorlage - darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Dr. Alfred Dahlmann
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied