
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp 19.01.10
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
Vorlage 301/2009
B-Plan SW 160 2. Änderung „Schwarzbachklinik/Niederbecksweg“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
des B-Planverfahren SW 160, 2. Änderung, ist nach § 13 a BauGB durchgeführt worden. Die Flächennutzungsplan ist nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Gemäß Auflage der Bezirksregierung Düsseldorf (S. 5 Abs. 7 der Vorlage) ist die landesplanerische Zustimmung an Auflagen geknüpft.
Die Auflagen entsprechen dem Ziel, einerseits die Existenz und die Erweiterung der Klinik sicher zu stellen („dabei soll die nördliche Plangebietshälfte als Sondergebiet „Klinik“…), andererseits den regional behutsamen Grünzug entlang dem Schwarzbach zu erhalten („…die südliche Plangebietshälfte als Gründfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“…“).
Diese Auflage nur im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen, den B-Plan aber ohne diese Zweiteilung zu beschließen, würde bedeuten, dass Flächennutzungsplan und BPlan differieren, würde weiterhin bedeuten, dass der Flächennutzungsplan nicht im Rahmen des B-Plan berichtigt wird, sondern neue, im B-Plan nicht enthaltene Festsetzungen enthält, dass es sich also um viel mehr als eine Berichtigung handelt.
Die Auflage der Landesplanung ist darum auch im B-Plan zu berücksichtigen. Dann kann der Flächennutzungsplan entsprechend berichtigt werden. Die Bürger- Union beantragt vorsorglich
Akteneinsicht.Mit freundlichen Grüßen
Lothar Diehl Dr. Alfred Dahlmann
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied