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Änderung der Satzung über die Hebesätze für Realsteuer

euronen 1Herrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

10.12.2024

Antrag zur Vorlage 285/2024
Änderung der Satzung über die Hebesätze für Realsteuer
Hier: Differenzierter Grundsteuerhebesatz B
Beratungsfolge: HAFA und Rat


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union Ratingen beantragt zu o.g. Vorlage:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Ratingen empfiehlt und der Rat der Stadt Ratingen beschließt die Einführung von differenzierten Grund-steuerhebesätze in Höhe von 446 % für den Bereich der Wohngrundstücke bzw. 707 % für den Bereich der Nichtwohngrundstücke (Gewerbe), um einen weiteren deutlichen Anstieg der Wohnnebenkosten ab 2025 zu vermeiden. Mit den hier aufgeführten differenzierten Hebesätzen wird eine Aufkommensneutralität des Gesamtvolumens gegenüber 2024 erreicht.

Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.


Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                    Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                    1. stellv. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 10. Dezember 2024 20:24 DC
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