
Herrn
Patrick Anders
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen
08.01.2026
Antrag zur Optimierung von Bauprozessen durch Beschleunigung und Kosteneffizienz
Beratungsfolge: BVA, HAFA, RatSehr geehrter Herr Anders,
angesichts der steigenden Anforderungen an die städtische Infrastruktur und der begrenzten Ressourcen ist es unerlässlich, unsere Prozesse zu optimieren. Die Planungs- und Realisierungsphasen von Bauprojekten in der Stadt Ratingen müssen weiter deutlich beschleunigt werden, gleichzeitig sind weitere Kosteneinsparungen zu erzielen.
Wir schlagen daher vor, zukünftige Bauprojekte in der Stadt Ratingen mit einem detaillierten Lastenheft, mit präzisem Raumprogramm sowie der umfassenden technischen Beschreibung mit allen notwendigen Ausstattungen zu beginnen. Dies soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Fachabteilungen – wie dem Schulamt, dem Jugendamt, dem Amt für Gebäudemanagement und weiteren relevanten Ämtern – erarbeitet werden.
Dieses Lastenheft sollte den jeweiligen Fachausschüssen sowie dem HAFA und Rat vorgelegt und dort beschlossen werden. Dies ist dann die Grundlage für Wettbewerbe oder Ausschreibungen, um die Projekte in elementierter bzw. serieller Bauweise zu erstellen. Im Anschluss daran sollten keine Änderungen mehr erfolgen, um die Erstellungs- und vor allem die Planungskosten zu begrenzen.
Die Fraktion der Bürger Union beantragt:
Die Verwaltung prüft, ob unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte, die Prozesse bei zukünftigen Neubauvorhaben optimiert und angepasst werden können. Zu diesem Zweck soll eine Vorlage zur weiteren Beratung erstellt werden.
Begründung:1. Frühe Klarheit und Vermeidung (Ausschluss) von Planungsänderungen:
Durch die Erstellung eines detaillierten Lastenheftes zu Beginn des Projekts werden die Anforderungen
und Spezifikationen aller Beteiligten frühzeitig erfasst und festgelegt. Dies minimiert
die Notwendigkeit von kostspieligen und zeitaufwendigen Planungsänderungen in späteren Projektphasen.
2. Verbesserte Kostenkontrolle:
Ein präzises Lastenheft und Raumprogramm ermöglicht eine realistischere Kostenkalkulation
und -kontrolle von Anfang an. Unvorhergesehene Ausgaben aufgrund unklarer Anforderungen
können so weitestgehend vermieden werden.
3. Effizienzsteigerung in der Ausschreibung:
Mit einem umfassenden und klaren Lastenheft können
Ausschreibungen präziser formuliert werden. Dies führt zu vergleichbareren Angeboten, geringeren
Nachfragen von Bietern und somit zu einer effizienteren und schnelleren Vergabe der Bauleistungen.
4. Optimierte Abstimmungsprozesse:
Die frühzeitige und verbindliche Einbindung der Fachabteilungen gewährleistet, dass alle funktionalen und technischen Anforderungen bereits im Vorentwurf berücksichtigt werden. Dies reduziert Reibungsverluste und Nachbesserungen im späteren Projektverlauf
5. Beschleunigung des Gesamtprozesses:
Ein durchdachtes und mit allen Beteiligten abgestimmtes Lastenheft schafft eine solide Grundlage für die nachfolgenden Planungsphasen (Genehmigungs- und Ausführungsplanung). Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Genehmigung durch die zuständigen Abteilungen und somit eine zügigere Realisierung der Bauvorhaben.
Folgende Vorgehensweise stellen wir uns vor: Für jedes neue Bauprojekt wird ein Lastenheft
erstellt, das mindestens folgende Elemente beinhaltet:
- Detaillierte Beschreibung der Anforderungen an das Bauvorhaben (Funktion, Leistung, Qualität,
technische Spezifikationen).
- Raumprogramm: Genaue Auflistung und Beschreibung der benötigten Räume, deren Größen,
Funktionen und spezifischen Anforderungen.
- Technische Beschreibung der Ausstattung: Festlegung wesentlicher technischer Komponenten,
Ausstattungsmerkmalen und Energetischer Effizienzklasse (z.B. Heizung, Lüftung,
Elektroinstallation, IT-Infrastruktur, spezielle Fachraumausstattung).
- Abstimmung mit Fachabteilungen: Das Lastenheft wird in enger Zusammenarbeit und wiederkehrenden
Abstimmungsrunden mit den jeweils betroffenen Fachabteilungen (z.B. Schulamt, Jugendamt, Amt für Gebäudemanagement, Feuerwehr, Umweltamt etc.) erstellt.
Ziel ist es, einen Konsens über alle wesentlichen Aspekte zu erzielen.
Nach erfolgreicher Abstimmung mit den Fachabteilungen und einer finalen Überprüfung wird das fertiggestellte Lastenheft den Fachausschüssen sowie dem HAFA und Rat der Stadt Ratingen zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung des Lastenheftes durch den Rat dient als verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungs- und Ausführungsschritte. Um die Zuständigkeit des Rates für diese wichtigen Vorabentscheidungen klarzustellen und eine effektive Beschleunigung zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Hauptsatzung nach § 41 GO (Geschäfte der laufenden Verwaltung) erforderlich. Es ist zu definieren, dass die Genehmigung solcher umfassenden Vorentwürfe explizit nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung gilt und somit der Beschlussfassung des Rates unterliegt. Dies gewährleistet die politische Legitimation und Verbindlichkeit der frühzeitigen Festlegungen.
Ein einmal erstelltes Lastenheft ist dann die Grundlage, um neue Projekte einfacher auf der vorhandenen Basis erstellen zu können. Damit wird gewährleitet, dass nicht bei jedem Projekt von vorne begonnen werden muss.
Die Erstellung sollte über BIM erfolgen, welches seit 2015 durch das BMVI schrittweise eingeführt wurde, und seit 2020 ein vorgesehenes Verfahren für öffentliche Bundesbauprojekte mit einem Volumen ab 0,5 Mio. € ist.
Für NRW gibt es seitens des Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung diesbezüglich
eine fachliche Handlungsempfehlungen.
Siehe auch:
BMV - Stufenplan Digitales Planen und Bauen:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/stufenplan-digitalesbauen.
pdf?__blob=publicationFile
mhkbd.nrw - BIM-Handlungsempfehlung:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/bim_handlungsempfehlung_barrierefre
i_web_2.pdf
Wir sind überzeugt, dass diese standardisierte und vorausschauende Herangehensweise die Effizienz unserer Bauprojekte erheblich steigern und zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen wird, während gleichzeitig die Qualität der städtischen Gebäude sichergestellt wird. Die erforderliche Anpassung der Gemeindeordnung schafft dabei die notwendige rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Edgar Mählmann
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied