
Herrn
Bürgermeister
Patrick Anders
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen
Ratingen, 13. April 2026
Antrag zum Doppelhaushalt 2026/2027
Rat 14.04.2026 TOP 32
Grundsteuerhebesatz // Vorlage 82/2026Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der Bürger-Union Ratingen beantragt:
1. Der Grundsteuerhebesatz B wird lediglich für das Haushaltsjahr 2026 auf einheitlich 520 Punkte festgesetzt.
2. Für das Haushaltsjahr 2027 wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Oktober 2026 einen Bericht vorzulegen, wie Ratingen rechtssicher wieder zu zwei oder drei gesplitteten Hebesätzen zurückkehren kann, idealerweise für Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke und – sofern zulässig – gemischt genutzte Grundstücke.
Begründung:Durch das Land NRW sind die NRW-Kommunen im Nachgang zur Grundsteuerreform des Bundes ermächtigt worden, gesplittete Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen, wovon auch Ratingen Gebrauch gemacht hat. Leider hat das Finanzministerium hierfür jedoch keine hinreichende Rechtssicherheit geschaffen, so dass die Kommunen, so auch Ratingen, vor der Herausforderung stehen, entscheiden zu müssen, wir mit einer möglicherweise rechtswidrigen Satzung umzugehen ist.
Denn es liegen aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und Düsseldorf vor, die die von anderen Kommunen eingeführten gesplitteten Hebesätze für rechts-widrig erachten. Teilweise wird auch eine Nichtigkeit insinuiert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung, im Gegensatz zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die Stadt Hilden betreffend zwar klar, dass differenzierte Hebesätze dem Grunde zulässig sind, beanstandet aber die fehlende Berücksichtigung gemischt genutzter Grundstücke. Dies lässt darauf schließen, dass nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ das Problem sein dürfte.
Ob dies Einzelfallentscheidungen sind (beispielsweise wegen des zu hohen Abstands zwischen den jeweiligen gesplitteten Hebesätzen), oder ob dem ein grundsätzliches Rechtsrisiko zugrunde liegt, lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten. Hier fehlt es an weiteren Entscheidungen, insbesondere auch an einer Entscheidung des OVG Münster. Es fehlt insoweit an Rechtssicherheit.
Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass Ratingen für das Haushaltsjahr 2026 vorläufig zu einem einheitlichen Hebesatz zurückkehrt. Der Gefahr der Rechtswidrigkeit einer wichtigen Einnahmequelle sollte sich Ratingen nicht aussetzen. Das darf aber nur ein Zwischenschritt sein. Der Rat hat sich an sein Versprechen zu halten, die Bürgerinnen und Bürger bei der Grundsteuer B nicht mehr als notwendig zu belasten. Das kann nur durch gesplittete Hebesätze gewährleistet werden.
Daher erwarten wir von der Kämmerei einen umfassenden Bericht über die Zulässig-keit, auch vor dem Hintergrund gerade laufender Klagen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Verwaltung – ggf. gemeinsam mit anderen Kommunen – auf das NRW-Finanzministerium zugeht, um von dort Rechtssicherheit zu erlangen, entweder durch verfassungsrechtliche Gutachten oder eine Gesetzesänderung.
Ein rechtssicheres Modell wäre denkbar, wenn man z.B. differenzierter typisiert, extreme Spreizungen vermeidet und den Begünstigtenkreis sauber definiert. Unseres Erachtens könnte eine maßvolle Differenzierung durchaus verfassungsgemäß sein. Dies gilt es vor einer Entscheidung für die Ausgestaltung der Hebesätze für das Jahr 2027 zu klären. Im Entwurf des Haushaltsplanes hatte die Verwaltung im Vorbericht (V 40) darauf hingewiesen, dass eine endgültige Entscheidung über eine Erhöhung der Hebesätze für das Jahr 2027 erst im 4. Quartal 2026 zu treffen sei. Hier heißt es „Zu diesem Zeitpunkt kann – unabhängig von der bis dahin eingetretenen Haushaltsentwicklung – über die konkrete Höhe der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B für das Jahr 2027 entschieden werden.“ Bei dieser ursprünglichen Planung der Verwaltung sollte es nach Auffassung der Fraktion der Bürger-Union verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr.Fraktionsvorsitzende
Robert Ellenbeck Dr. Michael Krömker
2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied