
In unserem
Antrag vom 13. Januar 2011 beantragten wir, den B-Plan 203 „An den Dieken/Breitscheider Weg“ gemäß § 13 BauGB zu ändern und zwar durch ersatzlose Streichung von 6.3, 6.4 und 6.5 der gestalterischen textlichen Festsetzung. Nach Ziffer 6.5 der textlichen Festsetzungen des zwischenzeitlich rechtskräftigen B-Planes (Vorlage 261/2008) sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur Hecken in einer Höhe von max. 0,5 m oder eine Einfriedung mit Rasenkantensteinen zulässig, wodurch eine vernünftige Nutzung des Gartens damit quasi ausgeschlossen wird. Um diese für die Bürger missliche Situation zu ändern, schlugen wir das vereinfachte Verfahren zur Änderung des B-plans vor. Dies ist zulässig, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Mit Datum vom 09. Februar 2011 erhielten wir jetzt die erste
Antwort der Verwaltung.