
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN
Vom 11.07,2022 Nr. 17 / 2022 Seite 162
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
Bebauungsplan L 215 B, 2. Änderung „Im kleinen Feld“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBDer Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan L215 B, 2. Änderung
beschlossen. Aus diesem Anlass findet
am Dienstag, den 16.08.2022, um 18 Uhr,
eine Bürgerinformationsveranstaltung
im Jugendzentrum Manege in Lintorf
(Jahnstraße 28, 40885 Ratingen-Lintorf)statt. Hierzu sind alle an dieser Planung Interessierten herzlich eingeladen.
Dabei wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, die alternativen Planungsmöglichkeiten, die für die Entwicklung
des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Darüber hinaus besteht diese Informationsmöglichkeit ebenfalls bei der Stadtverwaltung
Ratingen im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Verwaltungsgebäude
Stadionring 17, 40878 Ratingen, in der Zeit vom 16.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 während der Dienststunden.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und zur Erörterung
gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur
Niederschrift eingebracht werden. Stellungnahmen per E-Mail senden Sie bitte an
Christine.Ferreira@ratingen.de.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan L 215 B, 2. Änderung (Übersichtskarte
zum Geltungsbereich, Vorentwurf, Bebauungsplanbegründung etc.) können auch im
Internet unter
https://www.o-sp.de/ratingen/plan/uebersicht.php?pid=1162&L1=sowie über das Internetportal des Landes NRW unter
https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de eingesehen werden.
Projektbeschreibung: Entwicklung eines Wohnquartiers.
11.07.2022 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 17 / 2022 Seite 163
Hinweis Umweltprüfung
Da das Planverfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB – beschleunigtes Verfahren – erfolgt
und es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a Abs. 1 Nummer
1 BauGB handelt, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der § 4 c BauGB
– Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen – Monitoring – ist nicht anzuwenden.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 17.05.2022 beschlossene
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung
der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.
Ratingen, den 30.06.2022
Klaus Pesch
Bürgermeister