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Überlassung von Sportstätten und dazugehörigen Räumlichkeiten

anfrage zeichenHerrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

06. März 2021

Anfrage zur nächsten Sitzung des HAFA am 09. März 2021 oder spätestens in der Ratssitzung am 23. März 2021: Überlassung von Sportstätten und dazugehörigen Räumlichkeiten

Sehr geehrter Herr Pesch,

wie wir der lokalen Presse entnehmen durften, hat ein Ratinger Fußballverein die ihm seitens der Stadt Ratingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten an einen Betreiber verpachtet.

Uns stellt sich aus diesem Grund die Frage, ob es üblich ist, dass Vereine, denen die städtischen Sportfreianlagen und die entsprechenden Funktionsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und für die die Stadt sogar noch die Nebenkosten trägt, die Vereinsheime an kommerzielle Pächter vermieten und nicht nur für den Eigenbetrieb nutzen. Laut Pressebericht werden die Öffnungszeiten über den Übungs- und Spielbetrieb hinaus erweitert und vereinsfremde Gäste sind herzlich eingeladen.

Daraus ergeben sich für die Fraktion der Bürger-Union Ratingen folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des HAFA am 09. März 2021 oder spätestens in der Rats-sitzung am 23. März 2021:

1.) Ist eine Untervermietung der städtischen Räume durch Vereine an Dritte vertraglich geregelt?
2.) In welchen städtischen Sportfreianlagen haben die Vereine die Gastronomie extern vergeben/verpachtet?
3.) Führen die Vereine diese Pacht an die Stadt ab?
4.) Unterstellt, dass die Vereine die Räumlichkeiten verpachten und die Pacht vereinnahmen, würde dies zu einem finanziellen Nachteil für die Stadt Ratingen führen. Ist dies so gewünscht?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                            Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender            2. stellv. Fraktionsvorsitzender



© www.buerger-union-ratingen.de   Samstag, 6. März 2021 18:26 DC

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