
An den
Bürgermeister der Stadt Ratingen
Herrn Patrick Anders
Minoritenstraße 2 - 6
40878 Ratingen
Ratingen, 14. Juni 2026
Antrag
zur Vorlage 98/2026 Umsetzung der Tempo-30-Beschlüsse vom 17. Juni 2023
- Klarstellung und Festlegung für die weitere UmsetzungSehr geehrter Herr Bürgermeister,
die
antragsstellenden Fraktionen begrüßen die Fortschritte bei der
Umsetzung der Tempo-30-Beschlüsse vom 17. Juni 2023. Die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung nehmen wir zum Anlass, eine klare
Beschlusslage für die weitere Umsetzung zu schaffen.
Ziel ist es,
im Sinne der bereits gefassten Beschlüsse die Interessen aller
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besser auszugleichen.
Dazu soll im rechtlichen Rahmen Tempo 30 insbesondere an schutzwürdigen
Orten wie Schulen, Spielplätzen sowie Alten- und Pflegeheimen, in
Bereichen mit hohem Fußverkehrsaufkommen und in Wohngebieten angeordnet
werden. Zudem sollen Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten
und -Zonen sinnvoll geschlossen werden.
Wir beantragen daher:
Zu 4.1 - Innerstädtischer Parkring (Wallstraße)
Bereits
die Grabenstraße und der Teil im weiteren Verlauf der Wallstraße ab
Brunostraße sind mit streckenbezogenem Tempo 30 versehen. Der
angrenzende Teil der Düsseldorfer Straße soll sich lückenlos
anschließen. Ein Lückenschluss im unteren Teil der Wallstraße ist aus
Sicht der antragsstellenden Fraktionen bereits jetzt notwendig und mit
geringem Aufwand möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, von dem
Beschluss, durchgängig streckenbezogen Tempo 30 für die Lücke auf der
Wallstraße anzuordnen, abzuweichen.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.1 - Kaiserswerther Straße
Eine
durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Kaiserswerther Straße wurde
nicht beschlossen. Im beschlossenen Abschnitt zwischen Lintorfer Straße
und Werdener Straße - im Wesentlichen der Bereich um den
Peter-Brüning-Platz - ist die Umsetzung sinnvoll und möglich.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.3 - Lintorfer Straße
Beschlossen
wurde Tempo 30 zwischen Hauser Ring und Kaiserswerther Straße. Von der
Ausweisung als Einbahnstraße wurde nach den Diskussionen zur Vorlage
45/2021 Abstand genommen, und dies war auch nicht mehr Teil des
Beschlusses vom 17. Juni 2023. Bereits mit Blick auf die notwendige
Ausfahrt der Feuerwehr in beide Richtungen ist eine Prüfung nicht weiter
vorzunehmen. Mit Blick auf die dargelegten Hürden bei der Ausweisung
einer Fahrradstraße ist auch davon Abstand zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss vom 17. Juni 2023 wird umgesetzt und dabei auf die
weitere Prüfung einer Fahrradstraße verzichtet.
Zu 4.2.4 - Mülheimer Straße
Beschlossen
wurden nicht die teils weitergehenden Anträge A232/2025 und A247/2025,
sondern Tempo 30 auf der Mülheimer Straße zwischen Oberstraße und der
Kreuzung Hauser Ring. Eine weitergehende Verlängerung erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.5 - Graf-Adolf-Straße
Umgesetzt.
Zu 4.2.6 - Hochstraße
Mit
Blick auf die sowohl für die Rosenstraße als auch die Brückstraße
beschlossenen streckenbezogenen Tempo-30-Ausweisungen handelt es sich
hier aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen um einen Fall der
umsetzbaren grünen Kategorie im Sinne der Vorlage.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.7 - Bahnstraße
Beschlossen
wurde streckenbezogenes Tempo 30 von der Graf-Adolf-Straße bis zur
Oberstraße - insbesondere auch zum Schutz querender Fußgänger mit
zunehmender Innenstadtnähe. Die Argumentation einer Verlangsamung des
ÖPNV ist für den rund 150 Meter kurzen Abschnitt aus Sicht der
antragsstellenden Fraktionen nicht tragend, zumal die Verkehrssituation
nur selten eine angepasste Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Die
Verwaltungsargumentation ist auch nicht konsistent mit dem deutlich
längeren Tempo-30-Abschnitt auf der Mülheimer Straße, der von den
gleichen Buslinien benutzt wird.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.8 - Bechemer Straße
Die Argumentation der Verwaltung ist schlüssig und zustimmungsfähig.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.2.9 - Schützenstraße
Der
Abschnitt der Schützenstraße zwischen Hans-Böckler-Straße und
Europaring wurde nicht beschlossen (siehe 6.1. des Stama vom 17. Juni
2023).
Zu 4.2.10 - Düsseldorfer Straße
Es ist nicht
nachvollziehbar, wieso mit Blick auf das Berufskolleg und den
Fußgängerverkehr vom Busbahnhof eine Anordnung gemäß der VwV zu Z 274
Rn. 13a nicht möglich sein soll. Tempo 30 zwischen der Einfahrt
Düsseldorfer Platz und Grabenstraße / Wallstraße ist als sehr kurzer
Vorlauf von rund 100 Metern im Zusammenhang mit den ebenfalls
beschlossenen streckenbezogenen Tempo-30-Ausweisungen auf Grabenstraße
und Wallstraße zu sehen.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.11 - Minoritenstraße / Pestalozzistraße / Philippstraße / Am Krumbachskothen
Aufgrund der dargelegten hohen Hürden ist die Verwaltungseinschätzung stimmig.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.3.1 - Sammelstraßen Ratingen Ost (Rosenstraße, Brückstraße, Auf der Aue, Bruchstraße, Am Pfingsberg, Eisenhüttenstraße)
Für die Rosenstraße, Brückstraße, Auf der Aue und Eisenhüttenstraße stimmen Beschlusslage und Verwaltungsprüfung überein.
Beschlussvorschlag:
Auf der Bruchstraße und Am Pfingsberg wird durchgängig eine
Tempo-30-Zone ausgewiesen, da ansonsten deutlich mehr Schilder als nötig
aufgestellt werden müssten. Die Beschilderung der Vorfahrtstraßen
Bruchstraße / Am Pfingsberg ist bereits vorhanden, sodass sich an der
bestehenden Vorfahrtsregelung durch den Ausweis der Tempo-30-Zone nichts
ändert.
Zur Fester Straße: Mit Blick auf den geplanten Kreisverkehr
und die Kürze des Abschnitts der dadurch erfolgenden Verkehrsberuhigung
kann von einer weiteren Prüfung abgesehen werden.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.3.2 - Sammelstraßen Hans-Böckler-Straße, Poststraße
Im
westlichen Teil der Poststraße zwischen Hans-Böckler-Straße und
Freiligrath Ring wurde Tempo 30 nicht beschlossen. Es verbleibt bei
Tempo 50.
Zu 4.3.3 - Sammelstraße Poststraße, Schleiferstraße
Ein
Beschluss für die Schleiferstraße ist bereits am 17. Juni 2023 erfolgt.
Die Darstellung der Verwaltung wird so verstanden, dass eine Planung
für die Umgestaltung in Arbeit ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heins Rainer Vogt
Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktionsvorsitzender der BU