
Bürger-Union drängt erfolgreich auf Vertagung der Erhöhungsvorschläge der Verwaltung für 2027
Die Fraktion der Bürger-Union Ratingen hatte im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 einen Antrag zur künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer B eingebracht. Der Antrag sah aufgrund der aktuellen Rechtslage eine rechtssichere Gestaltung für das Jahr 2026 vor. Für das Jahr 2027 sollte hingegen noch keine abschließende Entscheidung, insbesondere der Höhe nach, getroffen werden. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Oktober 2026 ein rechtssicheres Modell für differenzierte Hebesätze zu erarbeiten, das insbesondere zwischen Wohn-, gewerblich und gemischt genutzten Grundstücken unterscheidet. Diesem Vorschlag stimmte der Rat zu.
Der Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt erklärt hierzu:
„Wir stehen vor der Situation, dass zentrale rechtliche Fragen zur Ausgestaltung der Grundsteuer noch ungeklärt sind. Hintergrund sind aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, die die auch von Ratingen eingeführten gesplitteten Hebesätze teilweise für rechtswidrig erklärt haben. Aus diesem Grund haben wir uns der Verwaltungsmeinung angeschlossen, die für das Jahr 2026 die Rückkehr zu einem Einheitssatz vorsah. Alles andere wäre rechtlich riskant und politisch nicht verantwortbar“, so Vogt.
Für das Jahr 2027 bestand jedoch noch kein Handlungsbedarf, so dass die Fraktion der Bürger-Union sich gegen den ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, den auch die CDU- Fraktion mitgetragen hatte, der nicht nur eine Beibehaltung der einheitlichen Hebesätze, sondern insbesondere auch eine nochmalige, fast 30 %ige Erhöhung der Hebesätze vorgesehen hatte, ausgesprochen hat.
Die 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Angela Diehl hierzu:
„Gegen die Entscheidungen des VG Gelsenkirchen und des VG Düsseldorf wurden Rechtsmittel eingelegt. Das Berufungsgericht, das OVG Münster, hatte bei der Jahrespressekonferenz angekündigt, noch 2026 im Grundsteuer-Streit in NRW zu entscheiden. Wir erwarten uns vom OVG Münster eine klare „Segelanweisung“, so Diehl. Erst wenn feststeht, wie differenzierte Hebesätze rechtssicher ausgestaltet werden können, sollte für 2027 entschieden werden, ob die Stadt Ratingen zur ursprünglich eingeführten differenzierten Hebesatzung zurückkehren kann. Alles andere wäre ein Blindflug“, so Diehl.
Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Michael Krömker ergänzt:
„Differenzierte Hebesätze bieten die Chance, insbesondere Wohngrundstücke zu entlasten. Dieses Ziel dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Voraussetzung ist aber, dass wir ein rechtssicheres Modell entwickeln – genau darauf zielt unser Antrag ab. Auch ob eine weitere Erhöhung wirtschaftlich aufgrund des Haushaltsentwicklung erforderlich ist, wäre dann zu entscheiden. Wir freuen uns, dass wir uns mit unserer Meinung durchsetzen konnten und die Mehrheit des Stadtrates gefolgt ist.“
Mit ihrem Antrag setzt die Bürger-Union ein klares Signal:
Zunächst müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden – erst danach kann über konkrete Anpassungen der Grundsteuer in 2027 entschieden werden. „Erst die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, dann verantwortungsvoll entscheiden. Eine vorschnelle Festlegung auf höhere Hebesätze für 2027 wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu rechtfertigen“, so die Fraktionsspitze. Die Bürger-Union sieht in der Entscheidung einen wichtigen Schritt hin zu einer ausgewogenen und rechtssicheren Grundsteuerpolitik in Ratingen.
Dem Doppelhaushalt 2026/2027 stimmte die Fraktion der Bürger-Union im Übrigen, gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien, zu. Er stellt eine ausgewogene Balance zwischen wichtigen Investitionen in Schulen, OGATAs, Sportstätten und Infrastruktur einerseits und ausgabenpolitischer Umsicht dar.