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Sachstand Sanierungskonzept städtische Wohngebäude

energ. konzeptHerrn
Bürgermeister
Parick Anders
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen 

05.10.2026

Antrag auf TOP für den Bau- und Vergabeausschuss am 17.11.2026
Sachstand Sanierungskonzept städtische Wohngebäude


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der Bürger-Union beantragt, die folgende Sachstandsanfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu setzen und durch die Verwaltung zunächst mündlich, aber auch schriftlich beantworten zu lassen:

1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand bezüglich des im Jahr 2023 beschlossenen strategischen Sanierungskonzeptes für die über 180 städtischen Wohngebäude?
2. Welche konkreten Liegenschaften wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme (Validierung des Sanierungsstaus) bereits baulich und energetisch erfasst?
3. Wurden die bereitgestellten Mittel für eine externe Vergabe der Konzeptionsleistung genutzt, um die angespannte Personalsituation im Amt für Gebäudemanagement zu kompensieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
4. Wann ist mit der Vorlage des fertigen Sanierungskonzeptes inklusive einer klaren Prioritätenliste im Ausschuss zu rechnen?


Begründung:
Der Rat der Stadt Ratingen hat im Jahr 2023 auf Antrag der Bürger-Union beschlossen, ein vollumfängliches und strategisches Sanierungskonzept für die städtischen Wohngebäude zu entwickeln, die an Privatpersonen vermietet sind. Ziel dieses Beschlusses war es, den offenkundigen Sanierungsstau in den rund 180 städtischen Wohnungen systematisch abzuarbeiten und den Wohnungsbestand energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.

Bis zum heutigen Tage ist für die Politik jedoch kein messbarer Fortschritt oder ein konkretes Konzeptpapier sichtbar geworden. Die Stadt Ratingen belässt ihre Wohngebäude – bis auf unauf-schiebbare Reparaturleistungen – weiterhin weitgehend im unsanierten Zustand. Dies ist aus mehreren Gründen wirtschaftlich wie gesellschaftlich nicht länger tragbar:

• Verstoß gegen die kommunale Pflichtaufgabe: Es gehört zur Kernaufgabe einer Kommune, den Bestand an eigenem Wohneigentum nachhaltig instand zu halten und den Wert des städtischen Vermögens zu sichern. Ein dauerhaftes Aufschieben führt zu einer Sub-stanzverschlechterung und langfristig zu erheblich höheren Sanierungskosten zu Lasten des Haushalts.
• Verfehlung von Klimaschutzzielen: Als Vorbild für die Bürgerinnen und Bürger muss die Stadt bei ihren eigenen Liegenschaften die gesetzlichen und EU-weiten Klimavorgaben zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors konsequent umsetzen. Ohne ein energetisches Konzept ist dies unmöglich.
• Soziale Verantwortung und Rentabilität: Die Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen sind durch die unzureichende energetische Beschaffenheit (z.B. veraltete Heizungen, mangelhafte Dämmung) mit potenziell hohen Energiekosten konfrontiert. Gleichzeitig schließt der Sanierungsstau mögliche Rentabilitätsverbesserungen und die Nutzung staatlicher Fördergelder (z.B. über die KfW oder das BAFA) für die Stadt aus.

Die seit Jahren bekannte, angespannte Personalsituation im Amt für Gebäudemanagement darf nicht als dauerhafte Begründung für den Stillstand dienen. Der Beschluss aus 2023 sah explizit vor, die Ausarbeitung des Konzepts notfalls an einen externen Dienstleister zu vergeben und dafür außerplanmäßige Mittel bereitzustellen. Um Schaden vom städtischen Haushalt abzuwenden und den Verpflichtungen gegenüber den Mieterinnen und Mietern gerecht zu werden, bedarf es nun Ihrer transparenten Aufklärung über den aktuellen Sachstand.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                  Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender                  Vorsitzender BVA


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