
Pressemitteilung der Stadt Ratingen von Montag, 19. Juli 2010
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem Beschluss vom 14. Juli 2010 bestätigt, dass die Baugenehmigung für die neue Bezirkssportanlage Mitte rechtmäßig ist. „Ich war mir immer sicher, dass die Stadt Ratingen mit ihrer Einschätzung der Rechtslage richtig liegt und freue mich über diese Bestätigung durch das Verwaltungsgericht“, so Bürgermeister Harald Birkenkamp.
Zwei der insgesamt sieben Mitglieder der Bürgerinitiative Götschenbeck haben versucht, mit einem Eilantrag einen Baustopp durchzusetzen. Man reklamierte unerträgliche Lärmbelästigung, die Helligkeit der Flutlichtmasten und Verstöße gegen den Landschaftsschutz. Das überzeugte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht. Zwischen den Häusern der Kläger und der Bezirkssportanlage liege immerhin ein beachtliches Waldstück, so dass die behaupteten Belästigungen nicht die entscheidende Rolle spielen können, so das Gericht. Zudem liege die Errichtung der Bezirksportanlage als Einrichtung für den Breitensport im öffentlichen Interesse.