
Pressemitteilung vom 18. Juli 2012
Urteil des BVerwG vom 11.07.12
Mit Urteil vom 11.0712 hat das Bundesverwaltungsgericht die kommunale Übernachtungssteuer für Beherbergungsdienstleistungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Bettensteuer nicht pauschal erhoben werden darf, Kommunen müssen vielmehr private von geschäftlichen Übernachtungen unterscheiden. Für Hotelübernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürften die Kommunen keine Steuern verlangen. Die Satzungen einzelner Kommunen, die die „Bettensteuer“ eingeführt hatten, wurden für nichtig erklärt.
Die Fraktion der Bürger-Union fühlt sich mit dieser Entscheidung in ihrer Haltung, die von der SPD im Rahmen der letzten Haushaltberatung für die Stadt Ratingen vehement geforderten „Bettensteuer“ abzulehnen, bestätigt. Bereits in unserer Pressemitteilung vom 04.03.12 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Einführung einer kommunalen „Bettensteuer“ rechtswidrig, da verfassungswidrig, ist. Das BVerwG hat dem kurzsichtigen Ansinnen der SPD Fraktion, die pauschal eine derartige Steuer einführen wollten, damit eine klare Abfuhr erteilt. Wir begrüßen die Entscheidung, die zeigt, dass wir bei unserer Ablehnung, nicht nur aus Gründen des Imageschadens für die Stadt Ratingen, sondern auch in der rechtlichen Beurteilung richtig lagen.
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende