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Antrag zum Stellenplanentwurf // Doppelhaushalt 2026/2027

Antrag01Herrn
Bürgermeister
Patrick Anders
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

20. März 2026

Antrag zum Stellenplanentwurf // Doppelhaushalt 2026/2027
Beratungsfolge: HAFA und Rat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


die Fraktion der Bürger-Union beantragt,

1. die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des Gebäude- und Grundstücksmanagements eine zusätzliche Stelle für das Leerstandsmanagement/-sanierung sowie für Hausmeistertätigkeiten zu schaffen und diese in den Stellenplan einzustellen.
2. die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, im Bereich Gebäude- und Grundstücksmanagement eine zusätzliche Stelle, mindestens eine halbe Stelle für Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung und Betreuung städtischer Liegenschaften zu schaffen und diese im Stellenplan zu berücksichtigen.
Begründung:


zu 1:
Die Stadt Ratingen verfügt nach unserem Kenntnisstand über ca. 115 Wohneinheiten. Im aktuellen Haushalt finden sich keine Positionen wieder, die das Thema Leerstandssanierung betreffen. In der vergangenen Ratsperiode wurden auch keine entsprechenden Aufträge im BVA behandelt. Unserer Fraktion ist vermittelt worden, dass es zahlreiche leerstehende städtische Wohnungen gibt, die nach einer entsprechenden Sanierung vermietet werden könnten. Es soll sich hierbei um einen nicht unerheblichen Teil des städtischen Wohnungsbestandes handeln.

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Ratingen ist es aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass städtische Wohnungen, die vermietungsfähig gemacht werden könnten, nicht saniert und vermietet werden, wobei uns durchaus bewusst ist, dass in den städtischen Liegenschaften auch Objekte vorhanden sind, die abgängig sind.

Für die städtischen Wohnungen gibt es keine eigens dafür vorgesehene Stelle für Gebäudeunterhaltung/-sanierung. Die Mitarbeitenden der städtischen Gebäudeunterhaltung im städtischen Hochbauamt haben offensichtlich für diese Aufgabe keine Kapazitäten.

Generell lässt sich festhalten, dass es sich bei den städtischen Wohnliegenschaften um Vermögen der Stadt Ratingen und selbstredend auch um Einnahmequellen für den städtischen Haushalt handelt. Aus unserer Sicht ergibt sich aus der Vermögensbetreuungspflicht u.a. die Maßgabe, das Vermögen der Stadt vor Nachteilen zu bewahren. Solche Nachteile ergeben sich unseres Erachtens daraus, dass man städtische Wohnungen nicht instand setzt, um diese zu vermieten und ggf. bei einer Neuvermietung auch höhere Mieten generieren zu können.

Auch werden dringend erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen nicht durchgeführt, dies offensichtlich aufgrund der mangelnden Kapazitäten. So sind seit ca. 2 Jahren im Objekt Poststraße 8+10 die Zugänge der Wohnungen zu den Balkonen abgesperrt, weil diese abgängig sind und dringend saniert werden müssen. Dieser Fakt berechtigt die Mieter zur Mietminderung, letztlich zum Schaden der Stadt Ratingen.

Für städtische Verwaltungsgebäude sowie für Schulgebäude, Sporthallen und Unterbringungseinrichtungen sind sog. Hausmeisterstellen geschaffen. Für die städtischen Wohngebäude existiert eine solche, eigens für diese Liegenschaften zuständige Stelle nicht. Gerade Hausmeister sind aber im Regelfall in der Lage, kleine Reparaturarbeiten durchzuführen und sorgen durch regelmäßige Anwesenheit in den Liegenschaften auch dafür, dass Missstände, die von Mietern nicht gemeldet werden, zeitnah behoben werden können.

Zu 2:
Die Stadt Ratingen hat in den vergangenen Jahren immer wieder Liegenschaften erworben, die im Bereich Gebäude- und Grundstücksmanagement betreut werden, beispielhaft sei hier die Gothaer Straße 8-10, Minoritenstraße 11, Gelände Blauer See, Objekte an der Düsseldorfer Straße (u.a. die ehemalige Polizeiwache), Gelände Schwarzbachquartier genannt. Demgegenüber sind keine nennenswerten Objekte veräußert worden. Naturgemäß führt der Aufbau eines Liegenschaftsbestandes zu Mehrarbeit, die kompensiert werden muss. Digitale Unterstützung ist in dem Bereich jedenfalls momentan nicht vorhanden, so dass diese Mehrarbeit aktuell mit den seit mehreren Jahrzehnten vorgesehenen Stellen aufgefangen wird. Solche dauerhafte Mehrarbeit führt bekanntermaßen dazu, dass Beschäftigte krank werden können.

Für unsere Fraktion folgt daraus zwingend, dass die skizzierten Bedarfe sich im Stellenplan angemessen wiederfinden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt
Fraktionsvorsitzender


© www.buerger-union-ratingen.de   Freitag, 20. März 2026 18:41 DC
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