
PRESSEMITTEILUNG zu unserem
Antrag VOM 12. SEPTEMBER 2012
Abwassergebühren auch für Bundes-, Land- und Kreisstraße
Die Fraktion der Bürger-Union hat für die nächste Ratssitzung beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, alle Fragen im Zusammenhang mit der Abwassergebührenpflicht auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu prüfen. Hintergrund dieses Antrages ist eine bereits im Jahre 2011 ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen. Das VG hatte festgestellt, dass der sogenannte Straßenbaulastträger für die Landstraßen, die durch eine Kommune führen, Gebühren für das auf die Landstraßenflächen niedergehende Regenwasser an die Kommune zu entrichten hat.
Bund, Land und Kreise wurden damit Haus- und Grundstückseigentümern, die ihrerseits ebenfalls für die Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers Gebühren zahlen müssen, gleichgestellt. Bemerkenswert in diesem Urteil war, dass die Gebührenpflicht auch für Oberflächenwasser gilt, das von den Straßen in Bäche und Flüsse eingeleitet wird, auch Gewässer gehören – so das VG - zu den kommunalen Abwasseranlagen. Da Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig, nachdem die Berufungsinstanz, das Oberverwaltungsgericht NRW am 6.7.2012 die gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung verworfen hat.
Neben der nunmehr festgestellten Gleichbehandlung mit den privaten Grundeigentümern dürfte das Urteil auch für unseren Kämmerer als Zubrot für den
Haushalt interessant sein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende