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BGH lehnt Revisionsantrag ab, Verurteilung gegen Vorteilsannahme rechtskräftig

Antrag01

Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Rathaus
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

02. November 2014

Disziplinarverfahren Netzel, TOP HAFAW 04.11.14
BGH lehnt Revisionsantrag ab, Verurteilung gegen Vorteilsannahme rechtskräftig

Sehr geehrter Herr Pesch,

aus der Rheinischen Post, Pressevorschau für den morgigen Montag, den 03. November 2014, haben wir soeben erfahren, dass der BGH das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11. November 2013 gegen den ehemaligen Baudezernenten Ulf Roman Netzel bestätigt hat und damit rechtskräftig feststeht, dass Herr Dr. Ulf Roman Netzel wegen Vorteilsannahme schuldig ist.

Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Fraktionen über diese, für die Stadt Ratingen nicht nur finanziell wichtige Entscheidung, nicht seitens des Bürgermeisters unmittelbar informiert worden sind. Ausweislich des RP Artikels sind Sie, Herr Bürgermeister Klaus Konrad Pesch, vorab schriftlich über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden.

Wir beanstanden hiermit, dass die Fraktionsvorsitzenden durch Sie, den Bürgermeister der Stadt Ratingen, Herrn Klaus Konrad Pesch, nicht in einer unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung im Rahmen einer einzuberufenden Ältestenratssitzung darüber informiert wurden.

Wir beantragen,

1. die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Disziplinarverfahren Netzel auf die Sitzung des HAFAW am 04.11.14 ,
2. mitzuteilen, wann die Verwaltung Kenntnis von der Entscheidung des BGH hatte,
3. mitzuteilen, warum die Fraktionen nicht unverzüglich informiert worden sind,
4. dass das Disziplinarverfahren entsprechend des Beschleunigungsgebotes gegen Herrn Netzel gemäß § 22 Abs. 1 S. 3 LDG unverzüglich fortgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen 
    
Alexander von der Groeben      Angela Diehl      
Fraktionsvorsitzender                1. stellvertr. Fraktionsvorsitzend



© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 3. November 2014 23:58 Dc
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