Pressemitteilung vom 03. April 2009
RP vom heutigen Tag:
„Wiglow attackiert Diehl“
Bei Christian Wiglow, Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisteraspirant der SPD, liegen offenkundig die Nerven blank, wenn er den Unterzeichner als „ernstzunehmenden Kommunalpolitiker“ ohne Aussicht auf Erfolg verabschieden möchte.
Ausgangspunkt für einen derartigen verbalen Angriff ist, dass im Gegensatz zur Bürger-Union seine Fraktion, die der CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Zukunft damit leben müssen, öffentlich abgegebene Zusagen nicht eingehalten zu haben, nämlich in einer schwierigen Konjunkturlage junge Familien von Kindergartenbeiträgen zu entlasten.
Wenn Wiglow sich für seine zuvor abgegebenen vollmundigen Versprechungen, die sogar über den von der Bürger-Union akzeptierten Verwaltungsvorschlag weit hinausgingen, auf Kosten des Unterzeichners „freizeichnen will“, so kann er damit keinen Erfolg haben. Die von mir angesprochene Möglichkeit eines Haushaltsausgleichs durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in aktueller Höhe von 62,1 Mio. € entspricht der Gesetzeslage, nämlich § 75 Abs. 2 GO NRW.
Hiernach muss in jedem Jahr der Haushalt in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt auch als erfüllt,
„wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.“
Dies bedeutet im Klartext, dass von Kommunen Ausgleichsrücklagen ohne Einbeziehung, geschweige denn mit Zustimmung der Kommunalaufsicht zum Haushaltsausgleich herangezogen werden können.
Dem steht auch nicht das von Wiglow zitierte Anschreiben einer Amtsrätin des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen entgegen. Diese musste sich wegen der Erhebung von Elternbeiträgen fallbezogen mit der hier angesprochenen Ausgleichsrücklage entscheidungserheblich gar nicht befassen.
Zusammenfassend kann man Wiglow nur die ernstgemeinte Empfehlung geben
„Schuster bleib bei Deinen Leisten“.
Die Beantwortung von Rechtsfragen sollte er anderen überlassen, sicherlich hat er zur Zeit bei seiner Tätigkeit in der ARGE Düsseldorf im reinen Vollzug von Gesetzesvorlagen Besseres zu tun und das ist auch gut so.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Diehl
Fraktionsvorsitzender