
Pressemitteilung der Bürger-Union Ratingen vom 28.08.14
Das Oberverwaltungsgericht Münster hält in seiner heutigen Entscheidung das Rohrlei-tungsgesetz, auf dessen Grundlage die umstrittene CO-Pipeline gebaut wurde, für verfas-sungswidrig und hat daher das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt.
Die Bürger-Union Ratingen freut sich über diese Entscheidung und gratuliert den vielen Mitstreitern in der Bürgerinitiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“, vorneweg dem Sprecher und Koordinator Dieter Donner, für ihren nachhaltigen und erfolgreichen Widerstand. Auch die Bürger-Union hatte sich in dem Kampf gegen die Pipeline engagiert, u.a. für eine Informationsveranstaltung der Ratinger Bürgerinnen und Bürger in der Stadthalle gesorgt und rd. 1600 Einwendungsunterschriften gegen die Pipeline gesammelt.
Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die richtige Entscheidung treffen und die Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes aufgrund der Verletzung von Grundrechten der Kläger feststellen wird.
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende