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Kosten für die Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzbar

dichtheitspruefungPressemitteilung vom 14. Juni 2013

Kosten für die Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzbar
Die Fraktion der Bürger-Union weist die von der Kanal-Dichtheitsprüfung betroffenen Hauseigentümer auf ein Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Dicht­heitsprüfung hin.
Das Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten, ihre Kanalanschlüsse in mehrjährigen Abständen auf ihre
Dicht­heit hin überprüfen zu lassen. Aufgrund berechtigter massiver Bürgerproteste wurde diese Verpflich­tung für die Eigentümer außerhalb der Wasserschutzgebiete zurückgenommen. Aber auch hier sind bereits vielen Eigentümern Kosten dadurch entstanden, dass sie vor der erneu­ten Gesetzesänderung die Prüfung bereits durchführen ließen.
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil die steuerliche
Absetz­barkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung anerkannt. In seinem Urteil
vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) hat der 14. Senat des Finanzgerichts entschieden:
„Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20% der Kosten.“  Weiter heißt es dort: „Die Dichtheitsprüfung ist eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Sie ist mithin als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG zu beurteilen.“ 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Revision beim Bun­desfinanzhof in München eingelegt hat. Obgleich das Revisionsurteil des Bundesfinanz­hofes
aussteht, sollten die von der Dichtheitsprüfung Betroffenen bei ihrer
Steuererklärung die Kosten un­ter Zitierung des o.g. Urteils des Finanzgerichts
Köln geltend machen und zugleich bean­tragen, dass die Entscheidung über diesen
Posten bis zur höchstrichterli­chen Klärung ausgesetzt wird. Damit werden alle Fristen gewahrt und, bei einem positi­ven Urteil des Bundesfinanzhofes,  der Anspruch für eine rückwirkende Steuererstattung gesichert.
Alexander von der Groeben                         Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                                1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende



© www.buerger-union-ratingen.de   Freitag, 14. Juni 2013 10:49 Dc
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