
Pressemitteilung vom 14. Juni 2013
Kosten für die Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzbar
Die Fraktion der Bürger-Union weist die von der Kanal-Dichtheitsprüfung betroffenen Hauseigentümer auf ein Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung hin.
Das Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten, ihre Kanalanschlüsse in mehrjährigen Abständen auf ihre
Dichtheit hin überprüfen zu lassen. Aufgrund berechtigter massiver Bürgerproteste wurde diese Verpflichtung für die Eigentümer außerhalb der Wasserschutzgebiete zurückgenommen. Aber auch hier sind bereits vielen Eigentümern Kosten dadurch entstanden, dass sie vor der erneuten Gesetzesänderung die Prüfung bereits durchführen ließen.
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil die steuerliche
Absetzbarkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung anerkannt. In seinem Urteil
vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) hat der 14. Senat des Finanzgerichts entschieden:
„Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20% der Kosten.“ Weiter heißt es dort: „Die Dichtheitsprüfung ist eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Sie ist mithin als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG zu beurteilen.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt hat. Obgleich das Revisionsurteil des Bundesfinanzhofes
aussteht, sollten die von der Dichtheitsprüfung Betroffenen bei ihrer
Steuererklärung die Kosten unter Zitierung des o.g. Urteils des Finanzgerichts
Köln geltend machen und zugleich beantragen, dass die Entscheidung über diesen
Posten bis zur höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt wird. Damit werden alle Fristen gewahrt und, bei einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofes, der Anspruch für eine rückwirkende Steuererstattung gesichert.
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende