
Pressemitteilung vom 27. Juni 2011
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Die Fraktion der Bürger-Union hat sich seit Beginn der Diskussionen über die gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserkanäle gegen die seitens der Verwaltung in ihrer Ursprungsvorlage 290/2010 vorgesehenen Regelungen ausgesprochen.
Die Verwaltung hatte in der Vorlage für private Abwasserleitungen in einigen
Stadtteilen eine im Vergleich zur Sichtprüfung weit teurere Druckprüfung für erforderlich angesehen und vorgeschlagen. Die Fraktion der Bürger-Union sah darin eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung der Stadtteile untereinander. Nicht begründbar war auch die unterschiedliche Behandlung von städtischen Abwasserkanälen, bei denen eine Sichtprüfung ausreichend ist. Wir haben aus diesem Grund gegen das von anderen Fraktionen zunächst angedachte „Durchwinken“ der Vorlage votiert und erfreulicherweise Mehrheiten für unseren Antrag auf Einrichtung eines Arbeitskreises „Wasser“
gefunden.
Der Arbeitskreis hat mehrfach getagt und mit den gefassten Beschlüssen unserem Ursprungsanliegen entsprochen. In allen Stadtgebieten reicht – nach vorheriger Kanalreinigung - nun als Regelverfahren die optische TV-Prüfung aus, es sei denn, es bestehen begründete Anhaltspunkte für das Erfordernis einer ergänzenden Wasser- oder Luftprüfung. Damit bleiben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratingen von unnötigen finanziellen Belastungen verschont. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe haben zwischenzeitlich
Eingang in eine Ergänzungsvorlage der Verwaltung, Vorlage 370/2010
gefunden.
Wir freuen uns, dass mit der vorliegenden Satzungsänderung die Bedenken der Bürger-Union weitestgehend ausgeräumt wurden. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass der Landtag der vorigen Legislaturperiode als auch die seinerzeitige Landesregierung sich bei der Notwendigkeit, die Dichtheitsprüfung in einem Gesetz zu verankern, nicht mit Ruhm bekleckert hat, denn schließlich werden mit diesem Gesetz unnötigerweise Bürger
zur Kasse gebeten. Bislang haben nämlich nur vier Bundesländer eine Satzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen beschlossen, die EU fordert keine allgemeine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Klarheit könnte allenfalls eine Rechtsverordnung des Bundes bringen. Vor diesem Hintergrund sollte evtl. sogar über eine Aussetzung des Vollzuges des § 61 a LWG NRW bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung nachgedacht werden.
Aufgrund der derzeitigen Diskussion innerhalb der Landesregierung, dem Städte- und Gemeindebund in NRW sowie der Ergänzung des Erlasses der Abwasserbeseitigung hier: Vollzug des § 61a LWG vom 17.06.2011 meinen wir, dass die in der neuen Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge ergänzt werden sollten. Insoweit verweisen wir auf unseren beigefügten Antrag.
Nicht versäumen möchten wir abschließend die Initiative eines engagierten Bürgers, nämlich des Lintorfers Herrn Frank Wiesenhöfer, hervorzuheben. Er hat in vielen Anschreiben an die Ausschussmitglieder, die Fraktionen und den Bürgermeister fachlich fundierte Anregungen gegeben, die zum großen Teil Berücksichtigung bei den Diskussionen fanden.
Angela Diehl
2. stellvertr. Fraktionsvorsitzende