» home

Pressemitteilung vom 07. August 2013

vdg3
BGH erklärt Übernahme des Preisanpassungsrechts aus der Grundversorgung in Sonderkundenverträge für unwirksam

Der BGH hat mit aktuellem Urteil vom 31.07.2013 (Az VIII ZR 162/09) die Übernahme der Preisanpassungsklauseln aus der Grundversorgung in Sonderverträge für un­wirksam erklärt wurde. Preisänderungsklauseln in Sonderkundenverträgen, die sich darauf beschränken, das für Tarifkundenverhältnisse vorgesehene Änderungsrecht des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV in Bezug zu nehmen, sind mangels ausreichender Transparenz unwirksam. Der BGH hat damit ein auf seine Vorlage hin ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, in dem es um die Auslegung der Klausel- und der Gasrichtlinie ging (Az.: VIII ZR 162/09).

Wie der BGH erläutert, hatte der EuGH entschieden, dass es für die Frage, ob eine
Gaspreisänderungsklausel den Anforderungen der genannten Richtlinien an Treu
und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt, insbesondere darauf an­kommt, ob der Anlass und der Modus der Änderung dieser Entgelte in dem Vertrag so transparent dargestellt werden, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen
der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien absehen kann, und ob von der dem Verbraucher eingeräumten Kündigungsmöglichkeit unter den gegebenen
Bedingungen tatsächlich Gebrauch gemacht werden kann. Diesen Anforderungen
genügten die beanstandeten Preisanpassungsklauseln nicht, so der BGH.

Aufgrund der Wichtigkeit und Bedeutung der Entscheidung, auch für die Kunden der Stadtwerke Ratingen, werde ich in meiner Funktion als Aufsichtratsvorsitzender die Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Aufsichtratssitzung nehmen, damit dort im Einzelnen die Auswirkun­gen auf die Vertragsgestaltung bei den SWR und auf evtl. schwebende Rechtsstreitigkeiten diskutiert werden können.

Alexander von der Groeben
Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke
Fraktionsvorsitzender der Bürger-Union Ratingen



© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 7. August 2013 11:30 Dc

Unser BM Kandidat stellt sich, seine Ziele + Visionen auf seiner HP vor...

vogt homepageMöchten Sie unseren Bürgermeister-Kandidaten Rainer Vogt sowie seine Ziele und Visionen für unsere Stadt Ratingen kennen lernen? Schauen Sie doch auf seiner neuen HomePage vorbei und klicken hier

Das Wahlprogramm 2025 ist online...

wahlprogramm 1. seiteDas Wahlprogramm 2025 - 2030 finden Sie hier
000 4 flyer zur wahl gehen
bu logo 2025
Geschäftsstelle der Wählergemeinschaft:
Robert Ellenbeck - Vorsitzender der Bürger-Union
An der Hasper 21 - 40883 Ratingen
Telefon  02102. 1026152
info@buerger-union-ratingen.de

Unsere Bankverbindung finden Sie hier

Geschäftsstelle der Fraktion
Anja Nell - Leiterin der Fraktionsgeschäftsstelle
Minoritenstrasse 2-6 - 40878 Ratingen
Rathaus - 1. OG Raum 1.52
Telefon  02102. 5501250
Mobil      0172.5171426
fraktion@buerger-union-ratingen.de

Öffnungszeiten:
Mo/Mi/Do von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di von 12:00 bis 18:00 Uhr

Das Ratsinformationssystem
der Stadt Ratingen finden Sie  hier

Den Online-Mängelmelder
der Stadt Ratingen finden Sie hier

Navigation / Inhalt von A bis Z 
klicken Sie 
hier

Ihre Bürger-Union finden Sie auch auf
 FACEBOOK 
und auf 
© 2025 Bürger-Union Ratingen, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert