Späte Einsicht bei der CDU-Fraktion / Senkung der Grundsteuerhebesätze
Mit Erstaunen und Genugtuung hat die Fraktion der Bürger-Union den Antrag der CDU zur Kenntnis genommen, mit dem sie fordert, die Grundsteuerhebesätze zu senken und auf das Niveau von 2015 zurückzuführen.
Es war die Fraktion der Bürger-Union, die bisher jeden Vorschlag zur Erhöhung der Grundsteuerhebesätze (in den Jahren 2011, 2012 und auch 2015) abgelehnt hatte, weil hierdurch auf Kosten der Hauseigentümer und Mieter (über die Mietnebenkosten) die städtischen Einnahmen erhöht werden sollten und durch Mehrheitsbeschluss, ohne die Stimmen der Bürger-Union auch wurden, um eventuelle Haushaltsplandefizite zu verringern.
Aus Sicht der Haus- und Wohnungseigentümer sowie der Mieter, handelte es sich jedoch um einen deutlich spürbaren Anteil der Kosten, welche Wohnen insgesamt teurer machten. Wir waren der Auffassung - und sind es immer noch - dass die sog. zweite Miete, verursacht durch Strom, Heizung, Pflege und Sanierung sowie Versicherung, die Bürgerinnen und Bürger genug belastet und eine weitere Kostenbelastung durch Erhöhung der Grundsteuer weder bürgernah noch erforderlich war und ist.
Wie unsensibel die Fraktionen der SPD und CDU bei der Erhöhung der Grundsteuer im Jahr 2015 argumentiert haben, zeigt ein Redebeitrag aus der damaligen Diskussion im Rat: „Es müsse nur jeder Bürger im Monat auf ein Bier verzichten, damit er die Erhöhung der Grundsteuer wieder raushabe“.
Da die Fraktion der Bürger-Union für das Jahr 2015 die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze nicht verhindern konnte, hatte sie bereits im Januar 2015 beantragt, dass die Grundsteuererhöhung wieder rückgängig gemacht werden müsste, sobald der sog. „Kommunalsoli“ abgeschafft werde und den städtischen Haushalt nicht mehr belastet. Insofern begrüßt die Bürger-Union die Einsicht der CDU-Fraktion, da sie damit den Bürger-Union Antrag vom Januar 2015 übernimmt.
Die Fraktion der Bürger-Union würde jedoch noch weitergehen wollen und dies auch im Rahmen der Haushaltsplanberatung nochmals vortragen, dass für das Jahr 2018 die Grundsteuerhebesätze, wie bereits in 2015 gefordert, soweit gesenkt werden, dass die Erhöhung der Jahre 2015 bis 2017 aufgefangen wird. Dies sind wir nicht nur den zusätzlich belasteten Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt schuldig, sondern können es auch dank der guten Haushaltslage der Stadt Ratingen wirtschaftlich vertreten.
Im Jahr 2019 kann die Grundsteuer dann auf das vorher geltende Niveau von 400% wieder angehoben werden.
Wir würden uns freuen, wenn die anderen Fraktionen dieser Vorgehensweise zustimmen.
Rainer Vogt Alexander von der Groeben
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied