
Pressemitteilung vom 04.03.2012
„Bettensteuer"
Die Fraktion der Bürger-Union spricht sich ausdrücklich gegen die von der SPD bean-tragte sog. „Bettensteuer" aus. Die Einführung einer derartigen Steuer würde zu einem erheblichen Imageschaden für den Wirtschaftsstandort Ratingen führen und einen nicht zu akzeptierenden Wettbewerbsnachteil zur Folge haben. Allein die Diskussion über ei-ne neu einzuführende Steuer schadet der Stadt.
Entgegen der Auffassung der SPD Fraktion besteht auch nicht aufgrund der jetzigen Haushaltssituation Veranlassung für die Einführung dieser kommunalen Steuer, die städtische Handlungsfreiheit ist nicht gefährdet, wie die SPD meint. Eine kommunale Steuer auf Übernachtungen wurde in der Vergangenheit in notleidenden Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept, die dringend eine neue Einnahmequelle benötigen, ein-geführt. Hierzu zählt Ratingen nicht. Die SPD Fraktion sollte sich vielmehr an der Haus-haltskonsolidierung beteiligen, als die Stadt schädigende und nicht zielführende Anträge zu stellen. Von den bis dato vorliegenden 92 Anträgen zum Haushalt hat die SPD allein 23 den Haushalt belastende Anträge gestellt. Sie selbst trägt nicht zur Entlastung bei, möchte vielmehr eine Sondersteuer bei einer einzelnen Branche einführen.
Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbran-che sollte diese nicht noch zusätzlich belastet werden. Letztlich würde die Erhebung ei-ner solchen Steuer die Gäste treffen, da damit zu rechnen ist, dass die Belastung in Form höherer Preise an die Gäste weitergegeben wird.
Wir sind im Übrigen der Auffassung, dass die Einführung einer kommunalen „Betten-steuer" rechtwidrig, da verfassungswidrig, wäre. Den Kommunen obliegt zwar die Ge-setzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuer, diese dürfen aber nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sein. Tatsache ist aber, dass die „Bet-tensteuer" der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer gleicht. Eine derartige Steuer würde auch gegen die Anforderung der Steuergerechtigkeit in Form der Rechtsanwen-dungsgleichheit (Art. 3 GG) verstoßen. Soweit die SPD Fraktion darauf verweist, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium grünes Licht gegeben habe, so ist dies nur die halbe Wahrheit. Es gibt (noch) keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Auffassung ist in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten, die Rechtmäßigkeit steht keinesfalls gesichert fest, das Gegenteil dürfte vielmehr der Fall sein.
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende