
Pressemitteilung der Stadt Ratingen von Donnerstag, den 16. Dezember 2010
Rat beschließt neue Elternbeiträge
Der Rat der Stadt Ratingen hat am 14. Dezember eine neue Beitragssatzung für Elternbeiträge mit Wirkung ab 1. Januar 2011 beschlossen.
Bürgermeister Harald Birkenkamp, der sich im Zusammenhang mit den Elternbeiträgen stets für eine Entlastung der Ratinger Familien eingesetzt hatte, begrüßte den Beschluss als wichtigen Schritt in Richtung Beitragsfreiheit.
Es ist ausdrückliches Ziel, mit der Überarbeitung der Beitragssatzung eine familien-, jugend- und sozialpolitisch motivierte Begünstigung der in Ratingen lebenden Familien und Kinder vorzunehmen und über diesen Weg den Charakter der Stadt Ratingen als familienfreundliche Stadt zu stärken. Die Beitragsbegünstigung erfolgt für die im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt gemeldeten Familien durch einen Zuschuss aus städtischen Haushaltsmitteln in Höhe von durchschnittlich 25 Prozent des Beitragssatzes für die ersten 25 Betreuungswochenstunden für Kinder ab 3 Jahre.
Die Elternbeiträge erhalten zum 1. Januar 2011 eine neue Struktur der Einkommensstufen in 5.000 EUR Schritten. Bis zu einem nach Elternbeitragsrecht anzurechnendem Einkommen von nun 30.000 EUR (früher bis 24.542 EUR) sind Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege für Ratinger Kinder freigestellt.
Der überwiegende Teil der Ratinger Elternbeitragszahler wird durch die Beiträge entlastet werden.
Dem gegenüber erhalten gemeindefremde Kinder – für die es ohnehin keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Stadtgebiet Ratingen gibt – diese wohnortbezogene Begünstigung nicht. Damit wird gewährleistet, dass nur „Ratinger Kinder“ in den Genuss dieser aus Haushaltsmitteln der Stadt Ratingen finanzierten Begünstigung gelangen. Für gemeindefremde Kinder werden separate Elternbeiträge erhoben.
Das Jugendamt wird die Beitragsbescheide für das kommende Jahr entsprechend anpassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Einkommensstufe für die Zahlung von Höchstbeiträgen aktuell bei über 61.355 EUR liegt. Ab dem 1. Januar 2011 liegt die Einkommensstufe für die Zahlung des Höchstbeitrages bei über 75.000 EUR.
Die genauen Einkünfte über 61.355 EUR sind dem Jugendamt nicht immer bekannt, da es ausreicht, sich der Gruppe der Höchstbeitragszahler ohne Angabe des Einkommens zuzuordnen. Mit der neuen Einkommensstruktur sind diese Beitragszahler nun für eine korrekte Zuordnung zu überprüfen. Hier ist das Jugendamt auf die Mithilfe der Elternbeitragszahler angewiesen, damit eine möglichst schnelle Einkommenseinstufung vorgenommen werden kann.
Die Änderung der Beitragsbescheide wird aufgrund der hohen Anzahl der Beitragsfälle einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Jugendamt der Stadt Ratingen bittet um Verständnis.
Die aktuellen Tabellen finden Sie unter
http://www.stadt-ratingen.de/51/3/elternbeitraege.shtml