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UWG-ME: Rotgrüne Landesregierung enttäuscht bei CO-Pipeline

collage_co_pipeline_420 Pressemitteilung der Kreistagsfraktion der unabhängigen Wählergemeinschaft des Kreises Mettmann: UWG-ME

UWG-ME: Rotgrüne Landesregierung enttäuscht bei CO-Pipeline

Werner Horzella, Fraktionsvorsitzender der unabhängigen Wählergemeinschaft im Mettmanner Kreistag (UWG-ME), zeigt sich zur Vereinbarung zwischen Grünen und SPD zur Bildung einer Landesregierung enttäuscht.

„Ich vermisse, dass die neue Landesregierung die Verhinderung der Inbetriebnahme der Pipeline mit dem hochgefährlichen CO-Gas zu ihren Zielen erklärt.“

In dem Koalitionsvertrag ist stattdessen überwiegend von den juristischen Problemen (Verwaltungsgericht, Abwägungsdefizite des Gesetzes bei der Gemeinwohlorientierung, Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes, Enteignung, Planungsfehler, Ausführungsfehler) die Rede. Die juristischen Probleme wären auch unter CDU/FDP-Regierung geklärt worden.

Wenn SPD/Grüne wie die Vorgängerregierung in fast gleicher Wortwahl das CO-Problem im Übrigen als „Kommunikationsproblem“ darstellen, dann schaffen sie mit der einzig verbleibenden Formulierung:

„Die Landesregierung muss bis Ende 2010 das Rohrleitungsgesetz evaluieren.“

nur ein weiteres Kommunikationsproblem. Welches Ziel hat diese „Evaluation“?

Diese Wortartistik hat scheinbar nur die Funktion, die Bürgerschaft zu vertrösten und das Problem auszusitzen.

Der Wähler will wissen, ob politisch die Inbetriebnahme der Pipeline durch die Möglichkeiten des Gesetzgebers verhindert werden wird oder nicht.

Darauf gibt der Koalitionsvertrag enttäuschender Weise keine Antwort.

Aussagen im Koalitionsvertrag zur CO-Pipeline wie:

„Bei der CO-Pipeline dürfen Sorgen und Ängste der Menschen nicht weiter ignoriert werden.
Auch die Arbeitsplatzsicherung an den Standorten hat für uns eine große Bedeutung.
Die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte haben Sicherheitsmängel deutlich gemacht. Sie haben darüber hinaus Abwägungsdefizite des Gesetzes bei der Gemeinwohlorientierung festgestellt. Damit ist die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes in Frage gestellt (Gemeinwohlorientierung der Enteignung).

Es wurde mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern sowie mit einer defizitären Kommunikationsstrategie dazu beigetragen, dass vorhandene Zweifel an einem sicheren Betrieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind.

Die Landesregierung muss bis Ende 2010 das Rohrleitungsgesetz evaluieren. In diesem Zusammenhang wollen wir den bislang versäumten Versuch unternehmen, in Vermittlung zwischen Unternehmen und Betroffenen einen Dialogprozess und eine umfassende Problemlösung auszuloten. Dabei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen geprüft werden“

sind Worthülsen, frustrieren und verärgern die Menschen und führen nur zur weiterer Politikverdrossenheit.

Werner Horzella
Fraktionsvorsitzender UWG-ME


© www.buerger-union-ratingen.de   Sonntag, 11. Juli 2010 16:48 dc

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