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Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätsumlage in Vorbereitung

ausserkraftsetzung des kommunalsoliPRESSEMITTEILUNG der Stadt Ratingen vom 04.02.2014

Die Vorbereitungen zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der beschlossenen Solidaritätsumlage schreiten weiter voran. Auch der Rat der Stadt Ratingen hat bereits entschieden, sich dieser Verfassungsbeschwerde anzuschließen, da die Stadt Ratingen ab dem Jahr 2014 eine zusätzliche Solidaritätsumlage von ca. 4,3 Mio. € pro Jahr leisten soll.

Mit dem am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes verpflichtet die Landesregierung nachhaltig finanzstarke Kommunen, sich an den Kosten der Konsolidierungshilfen für finanzschwache Kommunen über eine sogenannte Solidaritätsumlage zu beteiligen. Dies bedeutet für die betroffenen Städte und Gemeinden, dass sie allein im Jahr 2014 mit rund 91 Mio. EUR
belastet werden, hochgerechnet bis zum Jahr 2022 müssen insgesamt rund 775 Mio.
EUR aufgebracht werden.

Die interkommunale Arbeitsgemeinschaft Stärkungspaktgesetz, die die Interessen der betroffenen Städte und Gemeinden koordiniert und aus Vertreterinnen und Vertretern von zehn der 59 Kommunen besteht, wird nun von der renommierten Professorin Dr. Gisela
Färber finanzwissenschaftlich beraten und unterstützt. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiterin der Sektion „Staat und Verwaltung in der Mehrebenenpolitik“ im Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung.

Bürgermeister Harald Birkenkamp und Kämmerer Martin Gentzsch vertreten die Interessen der Stadt Ratingen als Mitglieder der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft. Im Rahmen der Sitzung am 03.02.2014 hat Frau Prof. Dr. Färber den Mitgliedern die Grundstrukturen ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen skizziert sowie konkrete Angriffspunkte im Rahmen der Erstellung eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgestellt. Unter anderem soll die Verteilungssymmetrie und die Wirksamkeit der
Solidaritätsumlage von verschiedenen Seiten finanzwissenschaftlich durchleuchtet und geprüft werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind sehr optimistisch, dass auch bereits die bis zum heutigen Tag erarbeiteten Ansatzpunkte ausreichen, um eine erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in
Münster einzureichen.

Büro des Bürgermeisters
Stadt Ratingen


© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 4. Februar 2014 19:50 Dc
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