
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
18.10.2023
Abschaffung der Straßenbaubeiträge – KAG / neue Gesetzeslage
TOP HAFA/Rat
Sehr geehrter Herr Pesch,
mit Antrag vom 16. Januar 2019 sprach sich die Bürger-Union für eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Ratingen (KAGStrBeitrSR) festgelegten Beitragshöhe aus. In der Sitzung des Rates der Stadt Ratingen vom 19. Februar 2019 wurden auf Antrag der Bürger-Union Ihre Verwaltung mehrheitlich beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, in der
1. die satzungsgemäßen Straßenbaubeiträge jeweils an den untersten Grenzen der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ausgerichtet werden und
2. die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen Berücksichtigung finden.
Zudem wurde der Beschluss gefasst:
3. Bis zur Satzungsänderung werden keine Rechnungen erstellt.
Nachdem bis 2021 dem Stadtrat keine Satzung vorgelegt wurde, hatten wir im April 2021 und im März 2022 eine Sachstandsanfrage gestellt. Am 5.4.22 wurde die Beratung zu dem TOP Abschaffung der Straßenbaubeiträge – KAG in eine Sitzung nach der Sommerpause 2022 vertagt. Eine Aufnahme auf eine Tagesordnung erfolgte bisher jedoch nicht, auch nicht nach der Sommerpause 2023.
Gestern erfolgte erfreulicherweise die Gesetzesänderung, mit welchem ab 2024 ein Betragserhebungsverbot besteht und damit die Straßenbaubeiträge abgeschafft werden, nachdem im Jahr 2022 – halbherzig – nur eine mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene Förderrichtlinie beschlossen worden war.
Wir beantragen,
die Aufnahme des TOP KAG – Abschaffung der Straßenbaubeiträge auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates. Wir bitten dort u.a. um Mitteilung, wie in den vergangenen Jahren mit dem Beschluss des Stadtrates vom 19.2.2019 umgegangen wurde. Aus Lintorf hören wir, dass trotz des Ratsbeschlusses Straßenbaubeitragsbescheide erlassen wurden. Ist diese Information zutreffend?
Gibt es ggf. verwaltungsgerichtliche Urteile oder noch anhängige Verfahren? Falls ja, mit welchem Ergebnis (nö).
Wie wurde mit der im Jahr 2022 für NRW beschlossenen Förderrichtlinie umgegangen? Förderfähig war nach der Richtlinie der umlagefähige Aufwand einer beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme dann, wenn
- die Beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und
- deren zugrundeliegende Ausbaumaßnahme ab dem 01.01.2018 beschlossen wurde oder
- die Straßenausbaumaßnahmen in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Nach dem 01.01.2021 beschlossene Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit sie auf Basis des Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Hat die Stadt Fördermittel beantragt und an die beitragspflichtigen Eigentümer weitergegeben?
Ist die Annahme, dass seit Mai 2022 beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgrund des Förderprogramms für Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen mussten, richtig?
Ist die Annahme richtig, dass die bisherige Satzung aufgrund der Gesetzesänderung aufgehoben werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende