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Gefahrenlagen an Schulen - Kennzeichnung und Dokumentation

polizeiHerrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

08.09.2025

Gefahrenlagen an Schulen
hier: Kennzeichnung und Dokumentation als technische Sicherungsmaßnahme an weiterführenden Schulen
Beratungsfolge: Schulausschuss, HAFA und Rat


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union-Ratingen beantragt:

Die Verwaltung erstellt eine einheitliche Kennzeichnung, Dokumentation und Zusammenstellung von schulischen Lageplänen, begonnen von einer Luftbildaufnahme absteigend bis zu Flur- und Raumplänen zumindest für alle weiterführenden Ratinger Schulen.

Begründung: 

Wir leben leider in einer Zeit zunehmender Gewalt auch an den Schulen. Im Wesentlichen konzentriert sich die Tätergruppe auf männliche Jugendliche aus den weiterführenden Schulen. Daher sind insbesondere diese gegen Amok- und andere Gefahrenlagen abzusichern. Nach unserer Kenntnis liegen in Ratingen keine einheitlichen Pläne und Kennzeichnungen von Schulbauten, Eingängen, Fluren, Treppenhäusern, etc. vor. Bislang existieren allenfalls partiell und individuell nach unterschiedlichen Kriterien gestaltet Pläne für jede Schule einzeln.
Anlässlich einer Schulung über solche Gefährdungslagen durch die Kreispolizeibehörde Mettmann an einer weiterführenden Schule in Ratingen zeigten die anwesenden Spezialisten für Kriminalprävention einige aus ihrer Sicht wesentlichen Kennzeichnungsvorgaben auf, die es den Sicherheitsbehörden im Krisenfall ermöglichen, schnell und zielgerichtet einzuschreiten. Die Notwendigkeit solcher Kennzeichnung werden auch noch einmal aus der jüngsten Messerangriff eines 17jährigen Jugendlichen auf eine Lehrerin an einem Essener Berufskolleg am 5. September dieses Jahres deutlich.

Die für die Kriminalprävention in Ratinger Schulen zuständige Kriminalhauptkommissarin führte aus, dass neben anderen Maßnahmen dringend normgerecht gefertigte Lagepläne der Schule für die Sicherheitskräfte notwendig seien. Neben entsprechenden Kennzeichnungen in den Gebäuden gehören dazu Luftbilder, die die Gebäudeteile, Eingänge, Notausgänge, Treppenhäuser, Geschosse und Flure ausweisen. Solche Informationen sind bei den Sicherheitskräften hinterlegt, sollten aber möglichst für alle Schulen einheitlich sein und auch sicherheitsrelevante Details, wie z.B.: Wo kommt die Polizei ins Gebäude? – Wo sind die Fluchtwege? – Wo kann der Täter hin? enthalten. Die Zusammenstellung von technischen Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Gefahrenlagen liegt der Schule vor und sollte Grundlage der zu ergreifenden Maßnahmen sein. Sie ist laut Aussage der Kriminalprävention Voraussetzung für ein gezielte und schnelles Eingreifen der Sicherheitskräfte.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                           Angela Diehl                     Christian Koch                    Detlev Czoske
Fraktionsvorsitzender           1.stell.Fraktionsvors.         Ratsmitglied                       Ratsmitglied




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