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Änderung der Gebührenordnung der Stadt Ratingen für Parkscheinautomaten

parkscheinautomatHerrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen

17. September 2019

Antrag für den HAFAW und Rat zur Vorlage 198/2019
Änderung der Gebührenordnung der Stadt Ratingen für Parkscheinautomaten
(ParkGOR-320)


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union beantragt zu der oben genannten Vorlage:
1. Die Gebührenordnung der Stadt Ratingen für Parkscheinautomaten wird in
§ 3 ergänzt durch den Passus: „Die maximale Tagesgebühr beträgt 3,00 €“.
2. Weiterhin wird die Fläche „Kirchgasse/ Turmstraße“ (Flurstück 498) analog
zur Gebührenordnung der städtischen Parkhäuser ab der 2. Stunde mit
0,70 € je angefangene 30 Minuten Parkdauer bepreist.

Begründung:
Zu 1.:
Die in der bis zum 31.12.2016 gültigen Gebührenordnung für Parkscheinautomaten ausgewiesenen Flächen, welche sich mit Ausnahme der im Antrag zu 2. erwähnten Fläche im Außenbereich der Innenstadt befinden, werden vor allem an den Wochentagen sehr stark von Berufspendlern, die in der Innenstadt, an den Schulen etc. beschäftigt sind, aber auch von Anwohnern nachgefragt. Nach Informationen, die unserer Fraktion vorliegen, kann der nachgefragte Bedarf an Dauerstellplätzen in Tiefgaragen in einer Größenordnung von über 100 Plätzen nicht befriedigt werden, da momentan keine Kapazitäten vorhanden sind.

An dieser Situation wird sich auch nach der Inbetriebnahme der Tiefgarage Minoritenstraße nichts ändern. Die monatliche Miete für einen solchen Dauerstellplatz beträgt zurzeit 58,00 €. All diejenigen, die auf die Langzeitparkplätze angewiesen sind, da sie keinen Dauerstellplatz anmieten können, zahlen bei unterstellten 20 Arbeitstagen im Monat nach der alten Satzung 20 *6,00 € = 120,00 € pro Monat! Diese finanzielle Belastung führt naturgemäß zu Parksuchverkehren in den an die City angrenzenden Wohngebieten.
Bei einer attraktiveren Parkgebühr für Langzeitparker, so wie sie übrigens bis zum Satzungsbeschluss im Jahre 2011 galt, ließe sich dieser unerwünschte Parksuchverkehr sicherlich stark eindämmen.

Es ist der Fraktion der Bürger-Union daher unverständlich, dass beim vorliegenden neuen Satzungsentwurf auf die Angabe einer Tageshöchstgebühr gänzlich verzichtet wurde. Dies hätte zur Folge, dass für das Abstellen eines Pkw´s von 9 Uhr bis 18 Uhr sogar 8,00 € Parkgebühren fällig werden, also eine nochmalige Erhöhung von 25% gegenüber der alten Satzung. Dies ist für uns nicht akzeptabel!

Zu 2.:
Der Interimsparkplatz an der Kirchgasse befindet sich im Gegensatz zu den übrigen Flächen im Satzungsentwurf in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone auf der Fläche eines ehemaligen Parkhauses. Diese zentrale Lage lässt nach Überzeugung der Fraktion der Bürger-Union die Parkfläche als ungeeignet zur Langzeitnutzung erscheinen. Hier bietet sich eine Parkgebühr an, die sich an den Gebühren der Parkhäuser orientiert. Solange man auf dem Interimsparkplatz Kirchgasse billiger parken kann, als in den Parkhäusern, werden die Kunden versuchen, dort einen Parkplatz zu ergattern- und dies mit einer großen Anfahrtsrunde durch Lintorfer Straße, Turmstraße Kirchgasse und Grütstraße. Auch diese ungleiche, im Satzungsentwurf vorgesehene Bepreisung bedarf einer Korrektur.

Die Fraktion der Bürger-Union begrüßt es ausdrücklich, dass die neue Gebührenordnung eine Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorsieht. Vorangetrieben werden müssen jetzt noch die notwendigen Ladestellen für Elektrofahrzeuge. Hierzu hatten wir bereits am 29.03.2016 einen Antrag gestellt, ohne dass nennenswerte Aktivitäten diesbezüglich festgestellt werden konnten. Ladestellen sollten insbesondere auch auf öffentlichen Parkplätzen installiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                    Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender    1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


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