
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
03.05.2020
Änderung der Hundesteuersatzung
Zweijährige Steuerbefreiung für aus dem Tierheim Düsseldorf oder durch Vermittlung eines ortsansässigen Tierschutzvereins (beispielsweise Tierhilfe Ratingen e.V.) angeschaffte Hunde Sehr geehrter Herr Pesch,
der Stadtrat der Stadt Duisburg hat im Jahr 2019 beschlossen, dass Halter von Hunden, die aus dem städtischen Tierheim übernommen werden, für die Dauer von zwei Jahren von der Hundesteuer befreit sind. Nicht nur Duisburg, sondern auch viele andere Kommunen (Düsseldorf, Essen, Mülheim/Ruhr und auch Wuppertal) sehen in ihren Hundesteuersatzungen eine befristete Steuerbefreiung bei der Aufnahme eines Hundes aus dem kommunalen Tierheim vor.
Hintergrund ist, dass junge Hunde gut vermittelbar sind, hingegen ältere Hunde häufig eine längere Zeit in einer Pflegestation oder in einem Tierheim verbringen müssen, bevor sie vermittelt werden können. Die Gewährung einer befristeten Hundesteuerbefreiung für einen aus einem Tierheim oder über einen Tierschutzverein vermittelten Hund bietet einen finanziellen Anreiz für potentielle Hundehalter und führt zu einer höheren Vermittlungsquote. Ratingen hat kein eigenes Tierheim, es besteht eine Kooperation mit dem Düsseldorfer Tierheim, sodass in der Satzungsänderung das Düsseldorfer Tierheim berücksichtigt wird.
Wir beantragen daher,
§ 3 der Hundesatzung der Stadt Ratingen (Steuerbefreiung) um einen weiteren Absatz wie folgt zu ergänzen:
Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde,
……….
(c) die aus dem Düsseldorfer Tierheim oder aus einer Pflegestelle eines Ratinger Tierschutzvereins (bspw. Tierhilfe Ratingen e.V.) erstmalig durch den Halter/Halterin in seinen Haushalt aufgenommen wurden. Die Befreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) ist vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende