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Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans "Schwarzbachklinik"

schwarzbachklinik 1

Herrn Bürgermeister Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6

40878 Ratingen

13. Mai 2009

 

Vorlage 15/2009 und 114/2009, Änderung des Flächennutzungsplans und
Bebauungsplans „Schwarzbachklinik/Niederbeckweg“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Bürger-Union stellt für den Rat der Stadt folgenden Antrag und gibt zu den Vorlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Formalien

1.1. Die Bürger-Union begrüßt die parallele Behandlung von Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan, da beide Planänderungen eng miteinander verflochten sind. Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass der B-Plan viel leichter zu ändern ist als der Flächennutzungsplan, einschließlich Befreiungen, dass also der Flächennutzungsplan richtunggebend für die Zukunft ist.

1.2. Der in der Vorlage 114/2009 beigefügten Plan im Maßstab 1:1000 ist wenig bzw. gar nicht aussagekräftig. Für die Beratung in den Fraktionen muss deshalb zusätzliches Kartenmaterial zur Verfügung gestellt werden, was hiermit beantragt wird.

1.3. Der Plan widerspricht dem Plan vom 5.3.09, der offensichtlich noch von keiner Erweiterung des Plangebiets ausgeht.

1.4. Die Voraussetzungen von § 13 a BauGB sind nicht gegeben: im Gegensatz zu Seite 5 der Begründung des B-Planes wird der Planbereich nicht durch das nördlich angrenzende Wohngebiet baulich als Siedlungsbereich vorgeprägt.

 

2. Sachliche Bedenken

2.1. Die Bedeutung des Gebiets als Teil eines Regionalen Grünzuges und als Überschwemmungsgebiet werden in der Vorlage 114/2009 auf Seite 3, Seite 7 und Seite 8 der Begründung des B-Plans dargestellt, ausführlicher nach der Begründung des Flächennutzungsplans in der Vorlage 57/20098 auf Seite 10, Seite 12 und Seite 14; lapidar werden die Bedenken der Landesplanung auf Seite 1, Beschlusslage/Verfahrensstand die Bedenken der Landesplanung bagatellisiert.

2.2. Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in das Überschwemmungsgebiet wird die Tieferlegung des geplanten Parkplatzes angeboten und für die Verminderung der Waldfläche eine Abbuchung vom Ökokonto „Großbroichhof“ an der A 52. Und die Fauna, eindrucksvoll mit seinen schützenswerten Artbestand auf Seite 12 der Begründung des FNP`s, Vorlage 57/2009 dargestellt, soll

durch drei Fledermausflachkästen,

so Vorlage 57/2009, II. Anlass, Ziel und Zweck der Planung, geschützt werden. Sehr eindrucksvolle Maßnahme. Dabei handelt es sich bei dieser Planung um den schwersten Eingriff in die Natur der letzten Zeit!

2.3. Für den Neubau mit einer Grundfläche von ca. 400 qm und der planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Altbaus (Bestandschutz/Baudenkmal) wird ein Bereich von ca. 10.000 qm (0,90 ha Sondergebiet, 0,15 ha Verkehrsfläche), bislang zum Erholungsgebiet Ratingen-West/Unteres Schwarzbachtal gehörend, umgewidmet als Sondergebiet“ Klinik mit Parkanlage“. Der B-Plan sieht zwar bauliche Einschränkungen vor; Befreiung und Änderung des B-Planes sind jedoch aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes jederzeit möglich.

2.4. Die Zweckbestimmung „Klinik“ ist zwar sichergestellt, aber nicht die Nutzung als Klinik für Suchthilfe. Seite 5 der Begründung des B-Planes, Vorlage 114/2009, ist insoweit irreführend.

2.5. Das Entwässerungskonzept, Seite 12 und Seite 15 der Begründung des Bebauungsplanes, Vorlage 114/2009, ist auf seine Nachhaltigkeit zu überprüfen. Eine Erweiterung des bestehenden Mischwasserkanals auf Kosten der Stadt ist langfristig auszuschließen.

2.6. Die Erweiterung des Plangebietes wird mit der Optimierung der Planung begründe, so I. Beschlussvorlage/Verfahrensstand der Vorlage 57/2009. Allen Anschein nach geht es aber nur um einen kostengünstigeren Anschluss der Stellplatzanlage an das bestehende Wegenetz. Die Belastbarkeit des Weges ist nicht nachgewiesen.

2.7. Die Stadt Düsseldorf ist wegen der möglichen Beeinträchtigung des Mühlenbroicher Weges wegen Überschwemmungsgefahr zu beteiligen.

 

3. Abschließender Antrag

Es wird beantragt, das Plangebiet auf den unbedingt für die bauliche Maßnahme erforderlichen Umfang zu beschränken. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind auf den benachbarten Flächen durchzuführen. Es ist in den Begründungen eingehend darzustellen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind und wie sie langfristig sichergestellt werden können. Auf ein beschleunigtes Verfahren ist wegen rechtlicher Bedenken zu verzichten, aber auch insbesondere, um eine intensive Bürgerbeteiligung der Bewohner des sich anschließenden Siedlungsbereiches sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Diehl                       Heinz Brazda             Peter Henning
Fraktionsvorsitzender          Ratsmitglied              Ratsmitglied



© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 13. Mai 2009 10:34 dc

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