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Anfrage UKKNA: Kirschlorbeersetzlinge Schwarzbachstr./Schmiedestr.

kirschlorbeer schwarzbachstr_Herrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

13.05.25

Anfrage für den nächsten UKKNA
Kirschlorbeersetzlinge Schwarzbachstr./Schmiedestr.


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union bitte im UKKNA Ausschuss um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Kirschlorbeersträucher als Ersatz für die bereits einstimmig beschlossenen Findlinge/Baumscheiben (Antrag der Bürger-Union 103/2023) gepflanzt worden, die ein verbotswidriges Abstellen von Fahrzeugen unterbinden soll?
2. Wurden die Setzlinge von der Stadt Ratingen oder von einem beauftragten Unternehmen gepflanzt?
3. Wie schätzt die Verwaltung die Problematik dieser invasiven Pflanzenart ein?


Begründung:
Der Kirschlorbeer hat praktisch keinen Nutzen für das Ökosystem. Nicht nur das, die Pflanze schadet dem Ökosystem sogar eher: Das Bundesamt für Naturschutz führt den Kirschlorbeer auf der grauen Liste der „potentiell invasiven Arten“. Echtes Unheil kann die Pflanze anrichten, wenn sie aus ihrem Bereich "ausbricht": Gelangt der Kirschlorbeer in den Wald, weil Vögel seine Samen mit ihrem Kot ausscheiden, kann er sich dort leicht ausbreiten und viele heimische Pflanzen verdrängen. Das hat zur Folge, dass beispielsweise bedrohte Insekten noch weniger Pollen und Nektar finden als zuvor.

Die Anpflanzung von Kirschlorbeer steht im Konflikt mit der NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE 2024, dem kommunalen Handlungsprogramm für eine nachhaltige Entwicklung in Ratingen. In der Steuerungsgruppe am Erarbeitungsprozess der Nachhaltigkeitsstrategie ist u.a. der Nabu beteiligt, welcher sich gegen Kirschlorbeer engagiert. In der Schweiz ist der Verkauf und die Einfuhr von Kirschlorbeer seit September 2024 verboten. In Deutschland wird ein Verbot diskutiert. In diesem Erkenntnisprozess sollte Ratingen diese Pflanze aus ihrem Pflanzenkatalog zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                   Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender                   2. stellv. Fraktionsvorsitzender





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