
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
27. Dezember 2010
Anfrage zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
da das jährlich vom Landtag zu verabschiedende Gemeindefinanzierungsgesetz aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW in regelmässigen Abständen der ständigen Entwicklung anzupassen ist, hat die seinerzeitige schwarz-gelbe Landesregierung das ifo-Institut in München beauftragt, ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs zu erstellen. Hierzu wurde eine „ifo-Kommission“ ins Leben gerufen, die ihre Arbeit im Juni 2010 abgeschlossen hat. Die ifo-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Grunddaten für die Weiterentwicklung des Finanzausgleiches aktualisierungsbedürftig sind, so dass eine Umsetzung für das GFG 2011 aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.
Wie zu erfahren ist, beabsichtigt die jetzige Landesregierung dennoch eine Anhebung der fiktiven Hebesätze für die Realsteuern vorzunehmen, und zwar wie folgt:
· Grundsteuer A 209%
· Grundsteuer B 413%
· Gewerbesteuer 411%
Dies würde bedeuten, dass für die Stadt Ratingen eine weitere Mehrbelastung bei der Kreisumlage gegeben ist und zudem weiter Druck auf finanzwirtschaftlich gut dastehende Gemeinden ausgeübt wird, die Realsteuerhebesätze anzuheben. Die Fraktion der Bürger-Union Ratingen sieht dies mit großer Sorge.
Die Fraktion der Bürger-Union Ratingen bittet um Mitteilung, ob es richtig ist, dass die Landesregierung dem Landtag vorschlägt, wie oben dargestellt, die Anhebung der fiktiven Hebesätze vorzunehmen.
Des Weiteren beantragt die Fraktion der Bürger-Union Ratingen, bis zu den in wenigen Tagen anstehenden Klausurberatungen mitzuteilen, wie sich die Anhebung der fiktiven Hebesätze auf den Haushalt der Stadt Ratingen auswirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben
stellvertr.Fraktionsvorsitzender