
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
14. Oktober 2019
Anfrage zum Stellenbesetzungsverfahren in der Stadtverwaltung
Beschluss OVG NRW (AZ 6 B 374/19) vom 25.07.2019:
Beurteilungssystem der Verwaltung rechtswidrig
Sehr geehrter Herr Pesch,
durch einen Leserbrief wurden wir auf einen Beschluss des OVG NRW vom 25.07.2019 (AZ 6 B 374/19) aufmerksam gemacht. Das OVG Münster hat das Beurteilungssystem der Stadtverwaltung, die Mitarbeiter betreffend, als rechtswidrig bewertet. Bereits das VG Düsseldorf hatte das Rechtsmittel des Verwaltungsmitarbeiters gegen eine Beförderungsentscheidung der Stadt Ratingen positiv beschieden. Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt Ratingen Beschwerde vor dem OVG Münster eingelegt. Das OVG Münster hat nicht nur die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als zutreffend bewertet, sondern darüber hinaus sogar noch grundsätzliche Kritik an dem Beurteilungssystem des Personalamtes geübt. Wörtlich heißt es in den Entscheidungsgründen:
„Das praktizierte Beurteilungssystem ist mit grundlegenden Mängeln behaftet.“
Und weiter:
„Diese Vorgehensweise genügt nicht den rechtlichen Anforderungen an dienstliche Beurteilungen.“
Unsere Kritik an die Personalführung innerhalb der Verwaltung, die auf Aussagen einer Vielzahl von teilweise verängstigten, städtischen Mitarbeitern basiert, ist bekannt und muss nicht wiederholt werden. Dass die Verwaltungsspitze dies, nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen persönlichen Beziehungen anders sieht und entsprechend vorhersehbare, nicht überzeugende Antworten gibt, überrascht nicht.
Bestätigt wird unsere Kritik durch die ungewöhnlich scharfe Kritik des OVG Münster, die in dem Beschluss aus Juli diesen Jahres zutage tritt. Nach unserer Bewertung hat die Verwaltung möglicherweise jahrelang rechtswidrige Stellenbesetzungen vorgenommen. Das aktuelle Beurteilungssystem ist rechtswidrig und die vorliegenden Beurteilungen können nicht zur Grundlage für ein Auswahlverfahren gemacht werden.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Entscheidung des OVG Münster? Wurde ein externer Berater hinzugezogen und falls ja, wie ist hierzu seine Rechtsauffassung?
2. Wurde das Beurteilungssystem in den vergangenen Jahren der sich ändernden Rechtsprechung angepasst?
3. Welche Rechtsfolgen hat die Entscheidung des OVG Münster für das Beurteilungssystem der Stadtverwaltung, insbesondere für „Altfälle“?
4. Wie lange werden ggf. keine Stellenbesetzungen mehr möglich sein?
5. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die anstehenden Stellenberatungen?
6. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus der Entscheidung bzw. hat sie bereits gezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende