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Anfrage zur Entscheidung des OVG Münster

anfrage01Herrn Bürgermeister 
Klaus- Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

10.März 2019

OVG Münster Entscheidung:
Abrechnung der Förderzentren über die Kreisumlage rechtswidrig /
Auswirkung auf den städtischen Haushalt


Sehr geehrter Herr Pesch,

das OVG Münster hat als 2. Instanz, wie auch bereits zuvor das VG Düsseldorf, dem Klagebegehren der Stadt Monheim gegen die durch den Kreis praktizierte Finanzierung der Förderschulen entsprochen und festgestellt, dass die Abrechnung der Förderzentren über die Kreisumlage rechtwidrig ist. Wie bei den berufsbildenden Schulen muss jede Kommune nur für ihre eigenen Schüler aufkommen. Das Urteil hat zur Folge, dass der Stadt Monheim eine Rückerstattung von ca. 10 Mio. Euro zusteht, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises haben wird.

Für die Notwendigkeit des gerichtlichen Verfahrens, erst Recht des Berufungsverfahrens des Kreises, haben wir wenig Verständnis, denn die Stadt Monheim ist seit vielen Jahren Hauptzahler der Kreisumlage, wovon die anderen Städte des Kreises erheblich profitieren. Nach Auffassung der Bürger-Union wäre es angebracht gewesen, diesen unnötigen Rechtsstreit des Kreises Mettmann mit der Stadt Monheim nicht auszutragen, sondern dem rechtmäßigen Begehren der Stadt Monheim bei der Finanzierung der Förderschulen von Anfang an Rechnung zu tragen.

Die Fraktion der Bürger-Union bittet um Mitteilung, welche Auswirkungen das Urteil auf den Haushalt der Stadt Ratingen hat. Zu befürchten ist eine Belastung des Haushaltes.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                  Christian Roß
Fraktionsvorsitzender    Ratsmitglied


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