
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
Sperrung der Straße „Am Winkelshäuschen“, Lintorf
Vorlage 97/2008
Bezirksausschusssitzung Lintorf/Breitscheid 19.11.08
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
in der Bezirksausschusssitzung Lintorf/Breitscheid am 17.04.08 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Straße „Am Winkelshäuschen“ in Lintorf mit herausnehmbaren Pfosten zu sperren, zu folgen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass diese Maßnahme erforderlich ist, um dem berechtigtem Anliegen der Anwohner auf Beruhigung der Straße und nachhaltige Sicherung aller Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen. Vorangegangen war ein sorgfältiger Abwägungsprozess verschiedener Behörden, insbesondere auch des Ordnungsamtes der Stadt Ratingen. Der Beschluss des Bezirksausschusses Lintorf/Breitscheid wurde im Fachausschuss (StadtW) am 11.06.08 ebenso einstimmig bestätigt.
Überraschend führte eine in der letzten Bezirksausschusssitzung Lintorf/Breitscheid am 13.08.08 an die Verwaltung gerichtete mündliche Anfrage zu einem Schreiben von Anwohnern In der Drucht, die sich gegen die Sperrung ausgesprochen haben, dazu, dass der einstimmig gefasste Beschluss ausgesetzt wurde. Die Sperrung soll - so der Bezirksausschussvorsitzende - erneut in der nächsten Bezirksausschusssitzung beraten werden, steht mithin am 19.11.08 wieder auf der Tagesordnung.
Wir wollen in diesem Zusammenhang nicht weiter problematisieren, dass nach diesseitiger Auffassung, die Aussetzung und damit die Nichtumsetzung des Beschlusses verfahrensmäßig im Rahmen des Tagesordnungspunktes Anfragen – ohne Abstimmung – nicht zulässig war und ein Beschluss eines Fachausschusses vorliegt, der nicht ohne weiteres, erst Recht nicht durch eine Entscheidung eines Bezirksausschusses, außer Kraft gesetzt werden kann.
Der einstimmige Beschluss beider Ausschüsse bedarf keiner Abänderung, da die Entscheidung zu Recht getroffen wurde und auch nach dem streitgegenständlichen Schreiben vom 13.08.08 keine Veranlassung für eine Korrektur des Beschlusses besteht.
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass nicht Anwohnern der Straße Am Winkelshäuschen sich gegen die Sperrung ausgesprochen haben, sondern Bürger, die nur mittelbar von der Sperrung tangiert wären. Diese nutzen die Straße Am Winkelshäuschen als Durchfahrtstrasse zur A 524, mithin zum schnelleren Erreichen der dortigen Autobahnauffahrt, und in Richtung Duisburg/Mülheim. Dies geschieht verbotswidrig, da die Straße ausdrücklich nur für Anlieger der Straße Am Winkelshäuschen freigegeben ist und nicht für Anwohner anderer Straßen, mithin auch nicht für Anwohner der Straße In der Drucht.
Das einzige Argument der Anwohner der Straße An der Drucht gegen die Sperrung ist die kürzere Wegstrecke mit dem Auto über die Straße Am Winkelshäuschen. Bequemlichkeitsgründe dürften bei einer sachgerechten Abwägung der gegenseitigen Interessen nach Auffassung der Bürger-Union keine Rolle spielen. Auch die Anwohner der Straße Am Winkelshäuschen nehmen im Falle der bereits beschlossenen Sperrung den von den Verfassern des Schreibens vom 13.08.08 beanstandeten Umweg in Kauf und haben hierfür überzeugende Argumente:
Beseitigung eines permanenten Gefahrenherdes für Leib und Leben von Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, Reitern und spielenden Kindern, also Sicherheit im Straßenverkehr.
Das an den Bürgermeister gerichtete Ansinnen stammt von Bürgern, die die Straße Am Winkelshäuschen als Durchgangsweg zur Autobahn mangels Anliegereigenschaft ohnehin nicht nutzen dürfen. Es wäre paradox und rechtlich zu beanstanden, wenn man den Interessen derer folgt, die sich im Straßenverkehr selbst verkehrswidrig verhalten. Mit der begehrten Nichtsperrung würde man dieses zu beanstandende Verhalten unterstützen, das kann nicht gewollt sein.
Wir regen an, es bei dem gefassten Beschluss zu belassen und beantragen die sofortige Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl Stefan Willmann
Ratsmitglied Ratsmitglied