
Herrn Bürgermeister
Klaus Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
Ratingen, den 11. Mai 2015
Antrag zum „Projekt Kirchgasse“
Sehr geehrter Herr Pesch,
das seit 2010 betriebene Projekt für eine Neubebauung auf dem Grundstück des abgängigen Parkhauses Kirchgasse ist letztlich gescheitert.
Dies ist insofern bedauerlich, als im Arbeitskreis Kirchgasse gemeinsam mit dem Investor ein architektonisch anspruchsvolles, kleingliedriges Bauwerk mit zwei möglichen Einzelhandelsvarianten entwickelt wurde, das breite Zustimmung erfuhr.
Ein wesentlicher Grund für das Scheitern des Projektes ist das Fehlen jeglicher öffentlicher Stellplätze für den vom Stadtrat gewünschten Einzelhandelsteil im Erdgeschoss. Auch aus der Bevölkerung, dem Einzelhandel und von Berufstätigen, die auf einen nahen Quartiersparkplatz angewiesen sind, wurde von Beginn an berechtigte Kritik an dem Projekt geübt, da mit der Beseitigung des Parkhauses eine öffentliche Stellplatzkapazität von ursprünglich knapp 200 Parkplätzen ersatzlos wegfallen würde. Lediglich die für den Neubau des Wohn- und Geschäfts- hauses selbst erforderlichen Stellplätze wären in einer privaten Tiefgarage errichtet worden.
Die nun erforderliche Neujustierung muss die Lehren aus dem Scheitern ziehen und bietet gerade vor dem Hintergrund der bekannten Überlegungen für die benachbarten kirchlichen Nutzungen die neue Chance, in einem abgestimmten Verfahren für alle Beteiligten eine optimale städtebauliche Situation mit größtmöglichem Nutzen für die Ratinger Bürger unter Berücksichtigung kirchlicher und städtischer Belange zu schaffen.
Im bestehenden Bebauungsplan M136 bestehen bereits seit 1973 umfangreiche Unterbauungsmöglichkeiten für Tiefgaragen in dem Gebiet zwischen Turmstraße, Kirchgasse und Grütstraße.
Das direkt neben dem abgängigen Parkhaus befindliche Jugendzentrum LUX ist in einem angemieteten einfachen Gebäude aus den 60er Jahren untergebracht. Das Gebäude erfüllt derzeit seinen Zweck und bietet Heimat für ein gut funktionierendes und angenommenes städtisches Jugendangebot. Es ist jedoch energetisch veraltet, erlaubt keine Nutzung durch mobilitäts-eingeschränkte Jugendliche und die Räumlichkeiten sind verwinkelt.
Das Jugendzentrum LUX hat eine große Bedeutung für Ratingen-Mitte, -Ost und –Süd. Es hat den größten Einzugsbereich eines Jugendzentrums im Stadtgebiet für insgesamt rd. 32.000 Bürger, davon rd. 2.700 Schüler und Jugendliche von 6 – 18 Jahren.
Die unterzeichnenden Fraktionen unterstützen den vom Jugendrat und den Nutzern geäußerten Wunsch, einen Standort für das LUX am bisherigen Innenstadt-Bereich zu belassen und die Jugendarbeit ohne Unterbrechung fortzusetzen.
Dabei eröffnen die unterzeichnenden Fraktionen ausdrücklich die Möglichkeit eines Neubaus durch die Stadt Ratingen mit verbesserten Nutzungsmöglichkeiten für das LUX einerseits und die Realisierung eines Wohn- und Geschäftshauses mit unterirdischen öffentlichen Dauer- und Wechselstellplätzen an der Ecke Turmstraße / Kirchgasse andererseits.
Dies vorausgeschickt wird der Bürgermeister gebeten, ein erweitertes Projekt „Kirchgasse 2.0“ aufzusetzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Stadtrat beschlossene Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Stelle des heutigen Parkhauses Kirchgasse mit größeren, leistungsfähigen Einzelhandelsflächen zur Stärkung des Innenstadtzentrums erneut im Rahmen eines Investorenverfahrens voranzutreiben. In den Obergeschossen sollen dabei barrierefreie Wohnungen entstehen. Die bereits entwickelte vertikale Gliederung mit definierten First- und Traufenhöhen und einer gegliederten Dachlandschaft sollte als Leitmotiv dienen.
2. Zwecks Arrondierung durch eine unterirdische, öffentliche Tiefgarage mit Quartiers- und Wechselstellplätzen wird der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit den zuständigen Gremien der kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul zu führen. Dabei ist eine integrierte Betrachtung der bereits vorhandenen Nutzungsfunktionen Familienzentrum/Kita, Jugendarbeit und Pfarrzentrum mit Versammlungsstätte für eine effiziente und wirtschaftliche Grundstücks¬nutzung wünschenswert.
3. Soweit das Gelände des heutigen LUX-Gebäudes zur Erreichung der Ziele benötigt wird, soll das LUX in einem Neubau auf dem Gelände des Bebauungsplans M 213 untergebracht werden. Das Grundstück sollte möglichst durch die Stadt erworben werden, ggf. in Form eines Erbbaurechts. Zwecks Teilfinanzierung sind Förderprogramme für Jugendarbeit, Energieeffizienz und Inklusion zu prüfen und zu beantragen. Während der Bauzeit ist eine Fortführung der Arbeit des Lux im Innenstadtbereich sicherzustellen.
4. Standort und Einrichtung des Lux sind dauerhaft im Bereich Turmstraße/Kirchgasse zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Ewald Vielhaus
Fraktionsvorsitzender Bürger-Union Ratingen Fraktionsvorsitzender CDU Ratingen